Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Gericht: Apotheker darf «Pille danach» nicht verweigern

Ein selbstständiger Apotheker darf die Abgabe der «Pille danach» nicht aus Gewissensgründen verweigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Apotheker hatte das Arzneimittel nicht vorrätig, weil er sich eigenen Angaben zufolge nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Mann habe die Abgabe des Medikaments deswegen wiederholt verweigert. Die Apothekerkammer Berlin hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Archivbild

Die «Pille danach» sei ein apothekenpflichtiges Medikament, dessen Abgabe nicht aus Gewissensgründen verweigert werden dürfe, urteilte das Gericht. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Das Urteil hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin keine Konsequenzen für den Mann.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Karl-May-Spiele in Bad Segeberg
Kultur
Karl-May-Spiele: «Winnetou II - Ribanna und Old Firehand»
Bachmann-Preis-Juror Kastberger
Kultur
Lachen und Tränen am letzten Tag des Bachmann-Wettlesens
Sandra Hüller
People news
Sandra Hüller bemerkt Veränderungen im Umfeld
Internet
Internet news & surftipps
Verbraucher auf dem Land können auf besseres Internet hoffen
Tarisland: Übersicht aller gültigen Codes und aktiven Events
Handy ratgeber & tests
Tarisland: Übersicht aller gültigen Codes und aktiven Events
Software-Hersteller
Internet news & surftipps
Cyberangriff auf Fernwartungssoftware-Anbieter Teamviewer
Sieg
Nationalmannschaft
Nach Blitz und Donner: DFB-Team stürmt ins Viertelfinale
Ein Makler zeigt eine Immobilie
Job & geld
Immobilientraum? Darum sollten Sie nicht mit dem Kauf warten