Aktuell muss ein Kandidat eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Gelingt das nicht, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
Es habe sich gezeigt, dass bei den Stichwahlen - also einem zweiten Wahltermin - die Wählerbeteiligung im Schnitt unter der beim ersten Wahlgang liege, führte Klemp aus. Dieses Problem wolle man mit dem Vorschlag beheben. Allerdings müssten den Schritt alle Kommunen und Landkreise mitgehen. Unterschiedliche Wahlprozesse innerhalb des Landes bei Bürgermeister- und Landratswahlen seien wahrscheinlich nicht mit der Verfassung zu vereinbaren.
Auch für die Verwaltungen sei die integrierte Stichwahl eine gute Lösung, weil Kosten reduziert werden könnten, so Klemp. In der kommenden Legislaturperiode wolle man einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen.