Um den nun betroffenen Hühnerbestand herum werden eine Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und eine größere Überwachungszone eingerichtet. Geflügel darf in diesem Gebiet nur noch in Ställen gehalten werden. Zudem sind erhöhte hygienische Maßnahmen vorgeschrieben.
Die Gefahr, dass der Geflügelpesterreger in Geflügelhaltungen eingetragen wird, schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut weiterhin als hoch ein, wie es in einer Mitteilung des Gesundheits- und Verbraucherschutzministeriums hieß. Seit Oktober 2023 sei in Deutschland ein deutlicher Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen.