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73-Jähriger soll Stiefenkelkinder missbraucht haben

Ein Vater erstattet Anzeige gegen den Stiefgroßvater seiner Töchter. Es geht um sexuelle Übergriffe auf fünf Kinder über einen Zeitraum von rund 20 Jahren.
Landgericht Berlin
Ein Mann steht wegen Missbrauchs an den Enkelkindern seiner Partnerin vor Gericht. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa

Berlin (dpa/bb) - Weil er mehr als 20 Jahre lang die Enkeltöchter seiner Partnerin missbraucht haben soll, steht ein 73-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Von 110 sexuellen Übergriffen geht die Staatsanwaltschaft aus. Betroffen seien die fünf Enkelinnen der Ehefrau des Angeklagten. Die Mädchen seien zu den jeweiligen Taten drei bis zehn Jahre alt gewesen. 

Auf Antrag der Verteidigung äußerte sich der Rentner unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Vorwürfen. Dem Angeklagten wird unter anderem sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie Besitz von Kinderpornografie zur Last gelegt. 

Bei einer Durchsuchung seiner damaligen Wohnung in Berlin-Zehlendorf im April 2023 seien zudem auf Festplatten mehr als 1.000 kinderpornografische Bilddateien sowie zahlreiche verbotene Videos gefunden worden. Seit Februar 2024 befindet sich der gelernte Elektriker in Untersuchungshaft.

Vater von Mädchen: «Ich war entsetzt» 

Der Sohn der Ehefrau des Angeklagten hatte mit einer Strafanzeige die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Zwei seiner Töchter hätten erklärt, der Opa würde sie im Intimbereich anfassen und hätten gesagt, «dass das ganz normal sei», schilderte der Vater von drei der betroffenen Kinder als erster Zeuge. «Ich war entsetzt.» 

Sein Stiefvater sei wie ein Freund gewesen - «nett zu den Kindern, nett zu uns, hilfsbereit, zuvorkommend, nie hätte jemand an so etwas gedacht». Es sei ein «Ausnutzen» gewesen; «eine Maskerade, man hatte so viel Vertrauen». Durch die Taten herrsche in der Familie eine «Katastrophe». Der 44 Jahre alte Zeuge sagte weiter, er habe auch den Kontakt zu seiner Mutter abgebrochen. 

Der 73-Jährige soll sich bereits im Ermittlungsverfahren bei der Polizei geäußert haben. Die zuständige Jugendschutzkammer erteilte den Hinweis, dass neben einer Haftstrafe auch die Verhängung von anschließender Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten in Betracht komme. Die Verhandlung wird am 15. Juli fortgesetzt.

© dpa
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