Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Tödliche Flucht: Frau von Schleuserverdacht freigesprochen

Eine 51 Jahre alte Frau aus dem Iran ist vor dem Landgericht Landshut vom Schleuservorwurf freigesprochen worden. Die Rolle, die die Frau bei der Organisation und Durchführung von Bootsfahrten für Flüchtlinge über die Ägäis spielte, sei unklar, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Reiter am Freitag. Als Mittäterin sowie Mitglied der Schleuserbande sei sie auszuschließen. Die bloße Billigung einer fremden Tat reiche für eine Mittäterschaft nicht aus und Kaffeekochen nicht für eine Freiheitsstrafe, erläuterte Reiter.
Prozess um Schleusung mit Todesfolge
Die Angeklagte (r) sitzt bei Prozessbeginn im Landshuter Landgericht. © Christine Vincon/dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau das Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge vorgeworfen. Sie soll die Lebensgefährtin des mutmaßlichen Drahtziehers einer Schleuserbande gewesen sein. Das Verfahren ist Teil eines Gesamtkomplexes mit mehreren Tatverdächtigen, in dem es um vier Schleusungsfahrten 2015 und 2016 mit Booten aus der Türkei nach Griechenland geht. Insgesamt wurden laut Anklage 259 Menschen geschleust, von denen 70 starben.

Die 51-Jährige sollte an mindestens zwei der Fahrten beteiligt gewesen sein. Bei einer kamen nach bisherigen Ermittlungen 13 von 29 Bootsinsassen ums Leben, ein Kind gilt seither zudem als vermisst. Die Behörden gehen davon aus, dass der Dreijährige auch gestorben ist. Die Flüchtlinge sollen 2500 Euro je Person bezahlt haben.

Die Ermittler waren durch Aussagen überlebender Flüchtlinge auf die Frau gekommen. Jedoch passten die Beschreibungen einer beteiligten Frau nicht mit der 51-Jährigen überein, so der Vorsitzende Richter. Zudem sei eine Frau in anfänglichen Vernehmungen gar nicht erwähnt worden, später sei von mehreren Frauen die Rede gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag an ihrem Tatvorwurf festgehalten und eine Verurteilung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft gefordert, der Verteidiger auf maximal eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Filmfest München:
People news
Francis Fulton-Smith: «Das wäre mein Traumfinale»
Jana Wosnitza
Tv & kino
RTL-Moderatorin Jana Wosnitza spielt bei «Unter uns» mit
König Charles III. besucht Schottland zur Holyrood Week
People news
«Holyrood Week»: König Charles trifft in Schottland ein
Bezahlsystem EPI gestartet
Internet news & surftipps
Neues europäisches Bezahlsystem Wero gestartet
Onlineshopping
Internet news & surftipps
Webshops immer häufiger nicht barrierefrei
Die Sozialen Apps von Meta auf dem Display eines Smartphones
Das beste netz deutschlands
Vorerst keine Meta-KI in Europa - was Nutzer wissen müssen
Polizei vor dem Spiel zwischen Deutschland und Dänemark
Fußball news
Experte: Schulungen für EM-Sicherheit «nicht geeignet»
Ein Mann auf einem Fahrrad
Job & geld
So beeinflusst das Fahrradleasing Ihre Rentenansprüche