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Mann erhält Haftstrafe für vorgetäuschten Tod auf der Ostsee

Sein vorgetäuschter Tod auf der Ostsee in der Kieler Bucht sollte dem Paar Millionen einbringen. Doch die Norddeutschen flogen auf. Nun hat der Mann eine Haftstrafe erhalten - im zweiten Anlauf.
Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Sie waren auf Millionen aus und landeten deshalb gleich zweimal vor Gericht. Ein Paar aus dem Norden täuschte den Tod des Mannes in der Ostsee bei Kiel vor. Doch das monatelange Versteckspiel des heute 56-Jährigen flog auf. Am Mittwoch hat ihn das Kieler Landgericht wegen versuchten Versicherungsbetruges in 14 Fällen zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die gleichaltrige Ehefrau erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Es handele sich um Gesamtfreiheitsstrafen unter Einbeziehung von Bewährungsstrafen aus einem ersten Prozess, sagte der Vorsitzende Richter Johann Kümmel bei der Urteilsbegründung. Schreiben belegten die Absicht der Angeklagten, «bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen».

Das Ehepaar hatte am 7. Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vor dem Schönberger Strand vorgetäuscht. Drei Tage später meldete die Ehefrau ihren Mann als vermisst. Der Mann habe die führende Rolle bei Planung und Organisation der Tat gespielt, sagte der Richter. Seine Frau sei Mittäterin mit untergeordneter Rolle gewesen.

Die Polizei wurde jedoch schnell misstrauisch. Am aufgefundenen Boot stellte ein Gutachter Manipulationen fest, die es sinken ließen. Den Versicherungen reichte, anders als vom Angeklagten zunächst angenommen, die Todesmeldung nicht aus. Sie wollten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht. Das aber dauert mindestens sechs Monate.

Um die eigentliche Schuldfrage ging es bei der Neuauflage des Prozesses gar nicht. Das Landgericht hatte beide Angeklagte im Februar 2021 wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Diese Entscheidungen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob die Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen später jedoch auf.

Wie begründet das Gericht das neue Urteil?

Nach Überzeugung der Richter hatten die Angeklagten gehofft, die 14 Versicherungen würden auch ohne Sterbeurkunde insgesamt 4,1 Millionen Euro auszahlen. In Schreiben an diese hätte das Paar zwar nicht ausdrücklich die Auszahlung der Versicherungssummen gefordert, sagte Richter Kümmel. «Doch durch die Zusendung der Versicherungsscheine ergibt sich konkludent der Wunsch nach Auszahlung.» Zudem habe sich das Paar nach Kenntnis des Verschollenheitsgesetzes auch mit dem Thema Sterbeurkunde befasst. Einlassungen der Angeklagten halte die Kammer für widerlegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, für die Frau zwei Jahre auf Bewährung gefordert. «Die Tat war dermaßen dilettantisch geplant», sagte Staatsanwältin während ihres Plädoyers.

Die Verteidiger beantragten für beide Angeklagten Freisprüche. Zuvor hatten diese über ihre Anwälte Geständnisse verlesen lassen. «Das Ganze war aus heutiger Sicht total hirnrissig», ließ der Mann erklären und begründete das Geschehen mit einer finanziellen Notlage. Er habe Deutschland verlassen und in den USA untertauchen wollen. Beide Angeklagte entschuldigten sich für ihr Handeln. «Ich habe mich in etwas hineinziehen lassen, dass ich nicht überblicken und überschauen konnte», ließ die Frau erklären.

Monatelanges Versteckspiel

Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. «Wir werden mit Sicherheit Revision einlegen, weil ich das Urteil für fehlerhaft erachte», sagte der Verteidiger des Mannes Haydar Güler. Die Entscheidung sei zu erwarten gewesen, weil das Gericht das Verfahren relativ beschleunigt geführt habe. Ein Freispruch seines Mandanten habe bereits am Freitag nach von der Verteidigung eingebrachten Hilfsbeweisanträgen fallen können. «Für uns war eine Verurteilung schon absehbar.» Sein Mandant habe bereits fünf Monate in der Untersuchungshaft verbracht. Die Verteidigerin der Frau äußerte sich nicht.

Nach der Tat hatte sich der Angeklagte monatelang - zunächst bei einer Bekannten in Hamburg, ab November 2019 dann im Haus seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt - versteckt. Dort fand ihn im Mai 2020 schließlich ein Mobiles Einsatzkommando der Polizei. Hinter Kisten versteckt war sein Ehering im Schein einer Taschenlampe aufgeblitzt. Zur Auszahlung der 14 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen kam es nicht.

Wie war der erste Prozess ausgegangen?

Im ersten Verfahren hatte das Landgericht das Ehepaar in 13 der 14 angeklagten Fälle noch freigesprochen. Die Verteidigung war damals überzeugt, dass das Paar bei der Umsetzung des gemeinsamen Tatplans nicht über straflose Vorbereitungshandlungen hinausgekommen waren. Auch der Vorsitzende Richter folgte beim ersten Prozess dieser Logik, da nach seinen Angaben die Angeklagten nur in einem Fall mit der unmittelbaren Auszahlung des Geldbetrags einer Unfallversicherung hätte rechnen können. In den 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen sei dem Paar keine Strafbarkeit nachzuweisen, weil sie bei der Meldung des Todes des Angeklagten und dem Einreichen von Unterlagen nicht unmittelbar mit der Auszahlung der Versicherungssumme rechneten, begründete das Gericht 2021 sein Urteil. Das aber sei Voraussetzung für eine Verurteilung. Alles andere seien Vorbereitungshandlungen, die straffrei blieben.

Die Richter am Bundesgerichtshof beanstandeten jedoch, das Landgericht habe nicht geprüft, ob die Angeklagten sich stattdessen wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug oder wegen des betrügerischen Abschlusses der Versicherungsverträge strafbar gemacht hätten.

© dpa ⁄ André Klohn, dpa
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