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Mann von Brücke in Tiefe gestoßen

Ein Deutscher schubst in Regensburg einen Syrer von der Steinernen Brücke, das Opfer überlebt schwer verletzt. War es ein rechtsradikales Motiv? Nun ist das Urteil gesprochen worden.
Prozess um Vorfall an Steinerner Brücke
Der Beschuldigte sitzt in einem Verhandlungssaal im Landgericht Regensburg. Dem Mann wird versuchter Mord vorgeworfen. © Ute Wessels/dpa

Weil er einen jungen Mann von der Steinernen Brücke in Regensburg gestoßen hat, ist für einen 29 Jahre alten Deutschen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Vorsitzender Richter Thomas Polnik wertete die Tat am Freitag vor dem Landgericht als versuchten Totschlag. Der Angreifer ist psychisch krank und deswegen schuldunfähig. Die Tat sei im Wahn erfolgt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann versuchten Mord vorgeworfen und war von einer «ausländerfeindlichen Gesinnung» als Motiv ausgegangen. Das Opfer ist ein heute 21 Jahre alter Syrer. Nach Überzeugung der Kammer erfolgte die Tat nicht aus rechtsradikalen Gründen. Vielmehr sei sie in der wahnhaften Vorstellung erfolgt, der 21-Jährige sei «ein gefährlicher Drogenboss, den er umbringen und dafür gefeiert werden wollte», so der Vorsitzende Richter.

Einem Zeugen gegenüber - ein Beamter der Bamberger Kripo in zivil - zeigte der Angreifer nach der Tat zwar den Hitlergruß, dies sei jedoch laut dem psychiatrischen Gutachter «nicht Ausdruck einer politischen Anschauung», sagte Polnik. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen wird dem 29-Jährigen dennoch zur Last gelegt.

Etliche Menschen beobachteten den Vorfall. Augenzeugen zufolge ging der Mann nach der Tat weiter, «als ob nichts gewesen wäre». Polizisten gegenüber äußerte er mehrfach Sätze wie, er sei gottgleich und habe mit seiner Tat verhindert, dass Drogen an Minderjährige gegeben würden. Er sprach Beamte teils mit «Mama», «Papa» und «Kaiser» an. Auch wollte der Mann eine «Menschenschreddermaschine» wahrgenommen haben.

Der Mann ist langjähriger Drogenkonsument, zum Tatzeitpunkt stand er aber weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss.

Sein Opfer hatte er attackiert, als dieser im Reitersitz auf der Brüstung der Brücke saß und mit seiner Mutter telefonierte. Der 21-Jährige stürzte fast sieben Meter tief, schlug auf einem steinernen Vorsprung auf und wurde schwer verletzt. Dass der Mann überlebt habe, sei ein «glücklicher Zufall», sagte der Richter.

Zu Prozessbeginn hatte der 21-Jährige seinem Angreifer verziehen und ihm «alles Gute» gewünscht, aber auch die Hoffnung geäußert, dass dieser nie wieder jemandem so etwas antun kann. Der 29-Jährige entschuldigte sich für seine Tat.

Die von der Staatsanwaltschaft angeführten Mordmerkmale der niederen Beweggründe und der Heimtücke sah die Kammer nicht als gegeben an - weil die Tat nicht aus einem rechtsradikalen Motiv heraus sowie nicht in dem Bewusstsein, die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers auszunutzen, erfolgt sei.

Dem Vorsitzenden Richter zufolge brachte der 29-Jährige in seinem letzten Wort seine Entschlossenheit zum Ausdruck, sich an einer Therapie beteiligen zu wollen. Nach der Verhandlung am Freitag sagte er über seinen Verteidiger, dass er das Urteil akzeptiere. Auch die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht.

© dpa
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