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Drei Jahre Haft für Unfallfahrer - Urteil rechtskräftig

Das Urteil für einen Unfallfahrer aus Niederbayern ist nach Gerichtsangaben rechtskräftig. Der 26-Jährige war am Mittwoch vergangener Woche vor dem Amtsgericht Straubing zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter sprach den Mann der zweifachen fahrlässigen Tötung, der zweifachen fahrlässigen Körperverletzung sowie der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Es sei kein Antrag auf Berufung eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag nach Ablauf der einwöchigen Frist. «Damit ist das Urteil rechtskräftig.»
Autofahrer wegen zweifacher fahrlässiger Tötung verurteilt
Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Amtsgerichts. © Armin Weigel/dpa

Der Mann war vor knapp einem Jahr bei Mitterfels (Landkreis Straubing-Bogen) unter Alkoholeinfluss mit seinem Auto gegen einen entgegenkommenden Wagen geprallt, in dem vier junge Leute saßen. Ein 17-Jähriger und eine 16-Jährige kamen ums Leben, der 18-jährige Fahrer und die Zwillingsschwester der 16-Jährigen wurden schwer verletzt.

Angesichts der massiven Unfallfolgen wäre eine Bewährungsstrafe nicht geeignet, ein gerechter Schuldausgleich zu sein, begründete der Richter sein Urteil. Außerdem könnte der Strafvollzug dem Angeklagten helfen, sich die Tat eines Tages vielleicht zu verzeihen. «Wenn Sie sagen können: Ich habe meinen Beitrag geleistet, und ich habe meine Schuld gesühnt.»

Die Anwältin zweier Opferfamilien hatte in ihrem Plädoyer gesagt, der Unfallfahrer dürfe nicht mit dem Eindruck aus dem Verfahren gehen, er sei «mit einem blauen Auge davongekommen». Der nach eigenen Angaben von Schuldgefühlen belastete 26-Jährige sprach von einem «Riesenfehler» und sagte: «Nichts, was ich tue, macht das wieder gut.»

© dpa
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