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Initiative will mit Volksbegehren G9 für alle erstreiten

2026 kehrt Baden-Württemberg zum neunjährigen Gymnasium zurück. Das hatte die Landesregierung unter dem Druck eines Volksantrags entschieden. Einigen Eltern reicht das aber nicht aus.
Elterninitiative übergibt Volksbegehrens-Antrag
Elterninitiative übergibt Volksbegehrens-Antrag
Elterninitiative zum Volksantrag

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Elterninitiative für eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium kämpft weiter und hat beim Innenministerium ein Volksbegehren für eine G9-Möglichkeit für alle Klassen eingereicht. Vertreter des Organisationsteams übergaben die Unterlagen für das Volksbegehren an das Innenministerium.

Mit dem Volksbegehren wollen die Eltern erreichen, dass alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium ab 2026 die Möglichkeit bekommen, das Abitur in neun Schuljahren zu absolvieren. «Uns geht es um eine rein zeitliche Entlastung», sagte Marita Raschke vom Organisationsteam. So sollten weiterhin die G8-Inhalte gelehrt werden, allerdings auf neun Jahre gestreckt. «Dann hätten die Kids viel mehr Zeit, um Corona-Lernlücken aufzuarbeiten.»

Derzeit ist in Baden-Württemberg das achtjährige Gymnasium Standard. G9 gibt es nur als Modellprojekt an 44 staatlichen Schulen und an einigen Privatschulen.

Die grün-schwarze Koalition hatte sich im April auf gemeinsame Vorschläge für grundlegende Reformen geeinigt. Unter anderem soll G9 demnach zum Schuljahr 2025/2026 eingeführt werden – jedoch zunächst nur für die Klassen fünf und sechs. Die Gymnasien sollen zudem die Option erhalten, G8-Züge anzubieten – allerdings ohne dafür zusätzliche Mittel zu bekommen.

Das Volksbegehren setzt auf einem Volksantrag auf, der mehr als 100.000 Stimmen bekommen hat. Dadurch seien die notwendigen 10.000 Unterschriften für die Beantragung des Volksbegehrens gesammelt, sagte Raschke. Den Volksantrag hatte der Landtag im April abgelehnt. Die Initiatorinnen des Volksantrags sind nicht mehr Teil des Teams um das Volksbegehren.

Das Innenministerium hat nun drei Wochen Zeit, das Volksbegehren auf Zulässigkeit zu prüfen. Für das Volksbegehren müssten die Eltern dann deutlich mehr Unterschriften sammeln als für den Volksantrag, nämlich rund 770.000.

© dpa
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