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Mutmaßliche Vergewaltigung in Berlin - Prozess geplatzt

Der Fall hat eine neue Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen im Görlitzer Park in Berlin ausgelöst. Von einer Gruppenvergewaltigung war die Rede. Der Prozess ist jedoch zunächst geplatzt.
Prozess
Einer der drei Angeklagten zu Prozessbeginn Mitte Januar. © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Der Prozess zu einer mutmaßlichen Vergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg ist im ersten Anlauf geplatzt. Das Landgericht Berlin hat das Verfahren zunächst ausgesetzt.

Hintergrund ist, dass das mutmaßliche Opfer vergangenen Montag nicht als Zeugin erschienen war und eine Befragung der Zeugin in absehbarer Zeit nicht erfolgen kann. Die Frau aus Georgien habe jedoch über ihren Anwalt klar ihre Bereitschaft erklärt, in ihrer Heimat im Rahmen einer Videovernehmung auszusagen, sagte Richter Thilo Bartl. Da es sich um eine zentrale Zeugin handele, werde das Gericht darum ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen stellen.

Da ein Ergebnis voraussichtlich erst in mehreren Monaten zu erwarten sei, könne der Prozess nicht fortgesetzt werden. Die Haftbefehle gegen die drei Angeklagten, die seit rund sieben Monaten in Haft sind, hob das Gericht auf.

Drei Männer sind angeklagt

Die Zeugin, die Nebenklägerin in dem Prozess ist, hatte kurzfristig ihr Erscheinen zum vierten Prozesstag abgesagt. Sie habe sich überfordert gefühlt, erklärte ihr Anwalt Roland Weber. Nach seinen Angaben will sie sich aber über die Deutsche Botschaft Tiflis vernehmen lassen.

Angeklagt sind drei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihnen besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und besonders schweren Raub vor. Laut Anklage sollen die Männer mit somalischer und guineischer Staatsangehörigkeit am frühen Morgen des 21. Juni 2023 ein Ehepaar überfallen und die damals 27 Jahre alte Frau vergewaltigt haben. Der Fall hatte eine Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen in dem Park ausgelöst.

Im Fokus steht seit Prozessbeginn ein kurzes Handyvideo, das einer der Angeklagten damals im Park aufgenommen haben soll. Verteidiger erklärten, dass nach den Bildern sexuelle Handlungen freiwillig erfolgt sein könnten.

© dpa
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