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Nach mutmaßlicher Gewalttat: Handyvideo im Prozess gezeigt

Der Fall hat erneut eine Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen im Görlitzer Park ausgelöst. Im Prozess zur mutmaßlichen Vergewaltigung steht eine kurze Handyaufnahme im Fokus. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Beteiligten.
Prozess mutmaßliche Vergewaltigung im Görlitzer Park
Ein Angeklagter sitzt zu Prozessbeginn wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung im Görlitzer Park vor dem Kriminalgericht Moabit. © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die Aufnahme ist nur sieben Sekunden lang, steht jedoch seit Beginn des Prozesses zu einer mutmaßlichen Vergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg im Fokus. Am Donnerstag wurde das Handyvideo wie angekündigt im Landgericht Berlin gezeigt. Auf der Aufnahme sind zwei Männer und eine Frau bei sexuellen Handlungen deutlich zu sehen. Gesichter sind nicht erkennbar. Über die Aussagekraft des Handyvideos streiten Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Fall hatte erneut eine Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen in dem Park ausgelöst.

Aus Sicht der Anwälte sind das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer, einer der Angeklagten sowie der Ehemann der Frau zu sehen. «Nach den Bildern dieser Videoaufnahme gibt es keinen Anhaltspunkt für eine Gruppenvergewaltigung mit einer in der Anklage dargestellten Dynamik», sagte Anwältin Anke Heimann.

Staatsanwalt Thilo Pietzsch trat dem entgegen: «Das Video ist kurz und in der Aussage sehr begrenzt.» Aus seiner Sicht lassen sich Handlungen freiwilliger Natur auf der Aufnahme nicht feststellen. Zudem seien die Personen nicht identifizierbar.

Die Verteidigung will mit Hilfe eines Sachverständigen «verlässlich» klären lassen, dass es sich bei den auf der Aufnahme zu sehenden Personen um das Ehepaar und einen der Angeklagten handelt. Sie beantragte, ein digitalforensisches Gutachten von einem Bioinformatiker erstellen zu lassen. Das Gericht muss darüber noch entscheiden.

Angeklagt sind drei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren mit somalischer und guineischer Staatsangehörigkeit. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihnen besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und besonders schweren Raub vor. Laut Anklage sollen sie am frühen Morgen des 21. Juni 2023 das Ehepaar überfallen und die Frau vergewaltigt haben. Die damals 27-Jährige tritt im Prozess als Nebenklägerin auf. Alle drei Angeklagten befinden sich seit rund sechs Monaten in Untersuchungshaft.

Der 23-Jährige, der das Handyvideo aufgenommen haben soll, bestreitet die Vorwürfe. Sexuelle Handlungen seien einvernehmlich gewesen, erklärte er in dem Verfahren. Seine Anwältin sieht auch mit Verweis auf die gezeigte Aufnahme keine Gründe dafür, ihn länger im Gefängnis zu halten. Sie bat das Gericht, ihn aus der Haft zu entlassen.

Der Prozess soll am 12. Februar fortgesetzt werden. Als Zeugin wird dann die Nebenklägerin erwartet. Aus Sicht der Verteidiger haben die Frau und ihr Ehemann «inkonstante und widersprüchliche Aussagen» im Ermittlungsverfahren gemacht. Die Anwälte stellen die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers infrage.

Nach Angaben ihres Anwalts will die Frau zum Prozess erscheinen. Denkbar ist, dass das Gericht während der Vernehmung der Frau die Öffentlichkeit ausschließt.

© dpa ⁄ Patricia Bartos und Marion van der Kraats, dpa
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