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Dreifache Mutter getötet - Lebenslange Haft für Angeklagten

Sie wollte ein selbstbestimmtes Leben leben, und musste dafür sterben: Wegen Mordes an seiner Ehefrau wird in Aachen ein 28-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt.
Landgericht Aachen
Am Landgericht in Aachen ist ein 28-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. © Oliver Berg/dpa

Das Landgericht Aachen hat am Montag einen 37 Jahre alten Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Die 28-Jährige war auf dem Parkplatz eines Baumarkts nach 20 Messerstichen vor den Augen mehrerer Zeugen gestorben. Die Frau hatte den aus dem Kosovo stammenden Mann verlassen und war mit den drei gemeinsamen Kindern in ein Frauenhaus gezogen. Der Angeklagte hatte die Tat in einer kurzen Erklärung zu Beginn des Prozesses gestanden, aber auch gesagt, dass er sich an Details nicht mehr erinnere.

Das getrennt lebende Paar hatte sich am 20. Mai in Aachen auf dem Parkplatz gegenüber dem Polizeipräsidium verabredet, um eine Tochter zu übergeben. Doch der Mann brachte das Kind nicht mit, sondern ging mit einem Fleischermesser auf die 28-Jährige los. Sechs der Stiche seien tödlich gewesen, so das Gericht. Teilweise seien durch die Wucht Knochen durchtrennt worden. Anschließend war der Angeklagte nach Feststellung des Gerichts langsam an der Sterbenden vorbeigefahren und habe mit seinem Handy gefilmt. Das Mobiltelefon und die Tatwaffe wurden nie gefunden. Einige Stunden später stellte er sich.

Die 28-Jährige, die eine Ausbildung bei einem Arzt gemacht hatte, habe ein frei bestimmtes Leben führen wollen, erklärte der Vorsitzende Richter. Doch der nicht vorbestrafte Angeklagte sei eifersüchtig gewesen und habe ein «unerträgliches Kontrollverhalten» auf die Frau mit deutschem und kosvarischem Pass ausgeübt. Er sei verzweifelt gewesen, «gepaart mit grenzenloser Wut, dass sie es gewagt hatte, sich seinem Zugriff zu entziehen». Er habe den Entschluss gefasst, die 28-Jährige zu töten, wenn es ihm nicht gelinge, sie umzustimmen.

Das Gericht sah die Mordmerkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe erfüllt. Es stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dies lässt eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar zu, ist in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© dpa
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