Frisch verliebt und bereit, zusammenzuziehen? Dann können Paare mehr als nur die Miete teilen. Denn auch manche Versicherungsverträge braucht es nicht doppelt. Der Gesamtverband der Deutschen Wirtschaft (GDV) erklärt, welche Policen sich zusammenlegen lassen:
1. Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie leistet, wenn Versicherungsnehmer Dritte schädigen. Paare, die zusammenwohnen, benötigen aber nicht zwei getrennte Verträge - vielmehr kann der eine den anderen in seinen Vertrag aufnehmen. Die überflüssige Zweitpolice kann dann laut GDV zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden.
2. Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ersetzt etwa nach einem Einbruch, Wasserschaden oder einem Wohnungsbrand die Wohnungseinrichtung. Gibt es nur einen Haushalt, braucht es auch nur eine Police. Mit dem Zusammenzug kann der zweite Vertrag in der Regel problemlos gekündigt werden. Aber Achtung: Möglicherweise sollte bei der gemeinsamen Hausratversicherung die Versicherungssumme angepasst werden - etwa weil sich der Hausstand vergrößert oder teure gemeinsame Anschaffungen hinzukommen.
3. Rechtsschutzversicherung
Auch bei der Rechtsschutzversicherung, die für Versicherte im Falle eines Rechtsstreits Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, kann ein Partner den jeweils anderen in der Regel in den Vertrag aufnehmen lassen. Voraussetzung dafür ist dem GDV zufolge, dass das Paar zusammenwohnt und die Rechtsschutzversicherung kein Single-Tarif ist. Eine Nachfrage beim Anbieter oder Vermittler bringt Aufschluss.