Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Aufgepasst: Baugenehmigung kann Gültigkeit verlieren

Wer sein Haus umbauen oder ein neues bauen möchte, benötigt dafür meist eine Baugenehmigung. Liegt die vor, sollten die Arbeiten zeitnah beginnen. Andernfalls kann die Genehmigung verfallen.
Bauleiter und Monteur besprechen Bauplan
Projekt Eigenheim: Der Bauantrag sollte erst gestellt werden, wenn der Zeitpunkt für den Bau oder Umbau feststeht, da eine Baugenehmigung mit der Zeit erlöschen kann. © Kai Remmers/dpa-tmn/dpa

Eine Baugenehmigung kann mit der Zeit erlöschen. Wer nicht weiß, wann Bau oder Umbau starten soll, sollte darum lieber noch keinen Bauantrag stellen. Das empfiehlt Rechtsanwältin Claudia Stoldt von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. 

Wie lange eine Baugenehmigung gilt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Geltungsdauer ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt und beträgt:

  • in Berlin zwei Jahre
  • in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen drei Jahre
  • in Bayern und Rheinland-Pfalz vier Jahre
  • in Brandenburg sechs Jahre

Die Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb der Geltungsdauer begonnen wird. Dann hilft nur ein neuer Bauantrag. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Frist nach schriftlichem Antrag verlängert wird. Ein solcher Antrag hat laut Rechtsanwältin Stoldt allerdings nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die eigenen Pläne dem dann geltenden öffentlichen Baurecht nicht widersprechen.

Aufgepasst: Eine Baugenehmigung kann zudem auch dann ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Bau ins Stocken gerät und zum Beispiel mehr als ein Jahr unterbrochen wird. Auch hier gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Fristen.

Brandenburg ist das einzige Bundesland, in dem es eine solche Regelung nicht gibt. Dort erlischt die Baugenehmigung aber, wenn die Bauherren nicht spätestens sieben Jahre nach Erteilung der Genehmigung in die Immobilie eingezogen und die Nutzungsaufnahme beim zuständigen Bauamt angezeigt haben.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Tito Jackson mit Brüdern und Sohn
People news
Michael Jacksons Bruder Tito mit 70 gestorben
49. Internationales Filmfestival Toronto
Tv & kino
«The Life of Chuck» gewinnt beim Filmfest in Toronto
Dänisches Königspaar
People news
Dänisches Königspaar kommt nach Deutschland
Carsharing in Oldenburg
Internet news & surftipps
«Smart City»: München verteidigt Spitzenpostion vor Hamburg
Xiaomi Redmi Pad Pro
Internet news & surftipps
Neues Xiaomi-Tablet: Wie viel «Pro» gibt's für 300 Euro?
iPhone 16 vs. Samsung Galaxy S24: So unterscheiden sich die Modelle
Handy ratgeber & tests
iPhone 16 vs. Samsung Galaxy S24: So unterscheiden sich die Modelle
Sebastian Coe
Sport news
Coe und sechs weitere Bewerber um Bach-Nachfolge beim IOC
Hochwasser wird aus einem Keller gepumpt
Wohnen
Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Auspumpen des Kellers?