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Schlechte Erfahrung mit dem Kundendienst? So gehen Sie vor

Sie sind stundenlang in der Leitung oder bekommen am Telefon falsche Informationen mitgeteilt? Dann sind Sie kein Einzelfall. Wie Sie bei Problemen mit einem Kundenservice vorgehen können.
Eine Frau in einem Telefongespräch
Kundendienst nervt? Anrufdokumentation, schriftliche Bestätigungen einholen und hartnäckiges Nachhaken helfen bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten. © Finn Winkler/dpa/dpa-tmn

Der Kundensupport ist nicht hilfreich, benötigt viel Zeit, um zu reagieren oder ist gar nicht erreichbar? Das ist für Betroffene mindestens ärgerlich. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie Sie sich als Kunde bei Problemen durchsetzen können.

  1. Notizen machen: Falls es später zu Problemen kommt, ist es hilfreich, Stichpunkte zu getätigten Anrufen zur Hand zu haben. Wichtig ist hier vor allem die Zeit und Art der Kontaktaufnahme sowie der Name des Ansprechpartners. Handelt es sich um zeitgebundene Anliegen, wie eine Kündigung mit Frist, sollte diese besser schriftlich per Post mit Nachweis an den Anbieter gehen. So können Sie die Kontaktaufnahme eindeutig nachweisen.
  2. Schriftliche Bestätigung einfordern: Findet eine mündliche Vereinbarung am Telefon statt, sollte diese immer per Mail oder Post durch das Unternehmen bestätigt werden. Das gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit, weil Sie sich im Nachhinein darauf berufen können. Wollen Sie kündigen, lohnt es sich, das direkt über eine Kündigungsmöglichkeit auf der Seite des entsprechenden Anbieters zu tun.
  3. Nicht abwimmeln lassen: Lassen Sie mit Ihrem Anliegen nicht locker. Wurde Ihr Problem nicht gelöst, ist es sinnvoll, immer wieder nachzuhaken. Sie wurden nach mehrmaligen Kontaktversuchen vom Anbieter blockiert oder abgewimmelt? In dem Fall lohnt es sich, zum Beispiel eine Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle einzuschalten.
  4. Verstöße melden: Das Unternehmen ist nicht per Mail oder Telefon erreichbar? Dann haben Sie die Möglichkeit, das bei der Verbraucherzentrale zu melden. Denn Unternehmen sind verpflichtet, schnelle Kontaktwege anzubieten. Hingegen untersagt: überteuerte Rufnummern, mit denen die Not von Verbrauchern ausgenutzt wird.

© dpa
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