Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Pflegebedürftig: Was Sie zum Entlastungsbetrag wissen müssen

Der Entlastungsbetrag ist ein Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen. Wer ungenutzte Beträge aus 2024 hat, kann sie noch bis Mitte 2025 einsetzen.
Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege hilft einer Klientin
Pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 steht Geld als sogenannte Entlastungsleistung zur Verfügung. © Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Ob für Hilfe beim Einkauf oder Unterstützung bei Behördengängen: Jeden Monat steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 Geld als sogenannte Entlastungsleistung zur Verfügung. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.

Seit Januar 2025 beläuft sich der Betrag auf 131 Euro pro Monat. Aber auch ungenutzte Beträge aus dem Jahr 2024 (je 125 Euro im Monat) können noch für Entlastungen bis zum 30. Juni 2025 genutzt werden, erklären die Verbraucherschützer. Das können entweder Restbeträge sein - oder auch der ganze Betrag von 1.500 Euro aus dem Jahr 2024.

Wofür lassen sich Entlastungsleistungen nutzen

Das Geld kann unterschiedlich eingesetzt werden. Die Verbraucherzentrale nennt beispielhaft Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz oder Hilfe im Haushalt. Die Angebote zur Unterstützung müssen nach Landesrecht anerkannt sein. 

Die monatlichen Beträge lassen sich den Angaben zufolge auch ansparen: Werden Beträge in einem Monat nicht voll ausgenutzt, können sie auf den Folgemonat übertragen werden. Sie eignen sich dann in Summe unter Umständen auch für die Abrechnung von Unterkunft und Verpflegung in der Tages- oder Kurzzeitpflege. 

Rechnung bei Pflegekasse einreichen

Das Geld beantragen Verbraucherinnen und Verbraucher übrigens nicht direkt und bekommen es auch nicht ausgezahlt. Pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen suchen sich vielmehr erst einen Anbieter, bezahlen die Leistung zunächst selbst und lassen sich die Kosten belegen. 

Die Rechnung kann dann bei der Pflegekasse eingereicht werden, zusammen mit der Aufforderung auf Rückerstattung der Kosten. Die Verbraucherzentrale und auch die Pflegekassen bieten dafür Musterschreiben an. Nachdem dieses Schreiben bei der Pflegekasse eingegangen ist, überweist die Pflegekasse das Geld.

Anbieter von Betreuungsleistungen müssen ihr Angebot den Infos zufolge prüfen und anerkennen lassen. Erst dann übernehme die Pflegekasse auch die Kosten.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Promis schreiben Kinderbücher
People news
Opa Paul und Farmerin Judith: Promis schreiben Kinderbücher
Eberhofer: Die Drehorte der Buchverfilmungen
Tv & kino
Eberhofer: Die Drehorte der Buchverfilmungen
Schauspieler Maximilian Mundt
People news
Maximilian Mundt: Bei Serien geht gerade der Mut «flöten»
WhatsApp: Umfrage erstellen - so geht es ganz einfach
Handy ratgeber & tests
WhatsApp: Umfrage erstellen - so geht es ganz einfach
Tiktok
Internet news & surftipps
Trump gibt Tiktok mehr Zeit in den USA
Die besten Smartphones bis 400 Euro: Unsere Empfehlungen für 2025
Handy ratgeber & tests
Die besten Smartphones bis 400 Euro: Unsere Empfehlungen für 2025
Karl-Heinz Rummenigge und Thomas Müller
Fußball news
Effenberg würde Müller gegen Inter bringen: Er ist «on fire»
Geöffnete Chipstüte mit Nachos
Wohnen
So entsorgen Sie leere Snackverpackungen umweltgerecht