Viele Menschen besitzen neben ihrem Arbeits-Laptop auch einen privaten Laptop oder Computer. Was, wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsmittel zur Verfügung stellt? Darf der Chef oder die Chefin dann verlangen, dass Beschäftigte den eigenen Laptop oder das private Handy für dienstliche Zwecke nutzen?
«Nein, Arbeitgeber dürfen das nicht verlangen», so Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die notwendigen Arbeitsmittel bereitzustellen, die für die Erfüllung der beruflichen Aufgaben erforderlich sind.
Und auf freiwilliger Basis?
Das sogenannte «Bring Your Own Device»-Prinzip ist nur auf freiwilliger Basis zulässig. Arbeitnehmer sollten dabei laut Meyer jedoch Folgendes beachten: Wenn sie ihre eigenen Geräte freiwillig für die Arbeit nutzen, müssen Aspekte wie Abnutzung und andere Aufwendungen berücksichtigt und gegebenenfalls vom Arbeitgeber ersetzt werden. Dies könnte durch Pauschalbeträge für Aufwandsentschädigungen erfolgen. Zudem sind Sicherheits- und Datenschutzaspekte von großer Bedeutung, da die Nutzung privater Geräte potenzielle Risiken für das Unternehmen mit sich bringen kann, so Meyer.
Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).