Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Darf mein Arbeitgeber mir den Dienstwagen wegnehmen?

Für viele ist der Firmenwagen mehr als ein Auto: Er ist Statussymbol, Teil des Gehalts und Arbeitsmittel. Wird der Wagen gestrichen, ist der Ärger mitunter groß. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Ein Geschäftsmann verstaut am seine Aktentasche im Kofferraum
Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht

Man tritt eine neue Stelle in einem Unternehmen an und erhält einen Dienstwagen, der auch für private Fahrten genutzt werden darf. Nach einiger Zeit fordert der oder die Vorgesetzte unerwartet die Rückgabe des Fahrzeugs. Ist das zulässig?

Ein Dienstwagen, der auch zur privaten Nutzung überlassen wurde, ist genauso ein Teil der Vergütung wie die Festvergütung oder die variable Vergütung. «Deswegen darf der Arbeitgeber diesen Dienstwagen in der Regel nicht wegnehmen», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. 

Es gibt jedoch Ausnahmen: 

  • Vertragliche Regelungen: Der Arbeitsvertrag oder die Dienstwagenvereinbarung legt die Voraussetzungen fest, unter denen der Arbeitgeber die Rücknahme des Wagens verlangen kann. Ein Beispiel hierfür wäre laut Meyer eine über sechs Wochen andauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder eine wirksame Versetzung eines Außendienstmitarbeiters auf eine Tätigkeit im Innendienst ohne Reisetätigkeiten.
     
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Nach einer Kündigung kann der Arbeitgeber den Dienstwagen ebenfalls zurückfordern, insbesondere wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Auch hier ist jedoch eine entsprechende vertragliche Regelung notwendig, die den Arbeitgeber berechtigt, den Wagen sofort nach Ausspruch der Kündigung herauszuverlangen, so Meyer.

Keine Regelungen zum Dienstwagen im Vertrag? 

Enthält der Arbeitsvertrag jedoch keine speziellen Regelungen zur vorzeitigen Rückgabe des Dienstwagens, dann sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berechtigt, ihren Dienstwagen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, auch während einer eventuellen Freistellungsphase, weiterhin zu nutzen.

Fordert der Arbeitgeber den Dienstwagen unberechtigt zurück und gibt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin das Firmenfahrzeug vorzeitig ab, kann er laut Meyer Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz entspricht in der Regel dem Betrag, den der Arbeitnehmer für die private Nutzung des Wagens versteuern musste.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Joan Plowright
Tv & kino
Von England nach Hollywood: Joan Plowright gestorben
David Lynch gestorben
Tv & kino
Spezialist für Abseitiges - Regisseur David Lynch gestorben
The Fantastic Four: First Steps – Alles zur MCU-Neuverfilmung mit Pedro Pascal
Tv & kino
The Fantastic Four: First Steps – Alles zur MCU-Neuverfilmung mit Pedro Pascal
Xiaomi 15 vs. Xiaomi 14T: Das unterscheidet die Modelle
Handy ratgeber & tests
Xiaomi 15 vs. Xiaomi 14T: Das unterscheidet die Modelle
USB-C-Ladekabel
Internet news & surftipps
Neue USB-Logos sollen Durchblick bringen
Geschwindigkeit auf Spotify ändern – so klappt es!
Handy ratgeber & tests
Geschwindigkeit auf Spotify ändern – so klappt es!
Omar Marmoush
Fußball news
Stürmer Marmoush unmittelbar vor Wechsel zu Man City
Mann öffnet Brief an einem Briefkasten im Hausflur
Job & geld
Gefälschte Steuerbescheide: So erkennen Sie den Betrug