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Höhere Pflegebeiträge? Das würde es Sie kosten

Zum kommenden Jahr müssen sich Arbeitnehmer und Ruheständler wohl auf höhere Pflegebeiträge einstellen, weil dringend mehr Geld benötigt wird. Wie sehr das Ihren Geldbeutel belasten könnte.
Ein Rollstuhl in einem Treppenhaus
Der gesetzlichen Pflegeversicherung geht das Geld aus: Versicherte müssen mit Beitragserhöhungen um bis zu 0,3 Prozentpunkte rechnen. © Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Die Pflegeversicherung benötigt dringend mehr Geld, weil die Ausgaben deutlich höher sind als die Einnahmen. Versicherten drohen daher im kommenden Jahr Beitragserhöhungen. In Regierungskreisen ist laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) die Rede von einer Anpassung um bis zu 0,3 Prozentpunkte. Wie sich das in Ihrem Geldbeutel auswirken könnte? Wir rechnen es vor.

Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro entrichtet ein Single ohne Kinder laut dem Ratgeberportal Finanztip pro Monat aktuell Pflegebeiträge in Höhe von 69 Euro. Bei einer möglichen Anhebung um 0,3 Prozentpunkte wären es künftig 78 Euro - also 9 Euro mehr pro Monat beziehungsweise 108 Euro mehr pro Jahr.

Eine Mutter mit zwei Kindern mit demselben Gehalt zahlt derzeit 43,50 Euro pro Monat an Pflegebeiträgen. Eine mögliche Erhöhung käme sie ebenfalls mit 9 Euro pro Monat zu stehen, denn ihr Beitrag würde sich auf 52,50 Euro erhöhen.

Wie es sich für Rentner auswirkt

Für Ruheständler hätte die Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge ebenfalls Auswirkungen. Ein Rentner mit zwei Kindern über 25 Jahren und einer Rente von 1.800 Euro müsste pro Monat mit einer Mehrbelastung in Höhe von 5,40 Euro rechnen. Sein Beitrag stiege von 61,20 Euro auf 66,60 Euro monatlich. 

Einen Rentner ohne Kinder würde eine mögliche Erhöhung bei derselben Rentenhöhe genau gleich mehr belasten. Sein Ausgangsbeitrag ist aber mit 72 Euro bereits jetzt höher und stiege nach einer Anpassung um 0,3 Prozentpunkte auf 77,40 Euro pro Monat.

So hoch sind die Beitragssätze

Zum Hintergrund: Derzeit liegt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung für Kinderlose bei 4 Prozent. Für Menschen mit einem Kind beträgt der Satz 3,4 Prozent, mit steigender Anzahl eigener Kinder gibt es weitere Abschläge. Beschäftigte teilen sich die Kosten mit ihrem Arbeitgeber. In dem Rechenbeispiel sind wir davon ausgegangen, dass die mögliche Beitragserhöhung alleine Arbeitnehmern zufällt. Eine Anpassung würde sich entsprechend geringer auswirken, wenn auch Arbeitgeber daran beteiligt würden. Rentnerinnen und Rentner müssen die Beiträge ohnehin alleine stemmen. 

© dpa
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