Wer eine Wohnung kauft, wird Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit sind ein paar Pflichten verbunden. Zum Beispiel das sogenannte Hausgeld, mit dem monatlich anfallende Nebenkosten in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum bezahlt werden. Käufer sollten sich vorab informieren, was sie erwartet, rät die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Handbuch «Eigentumswohnung».
Denn die Nebenkosten einer Eigentumswohnung liegen deutlich höher als die einer vergleichbaren Mietwohnung, etwa durch das Verwalterhonorar oder zusätzliche Versicherungen. Besteht die Eigentümergemeinschaft bereits, lässt sich die Höhe des Hausgeldes gut einschätzen.
Alte Abrechnungen einsehen
Dafür sollten sich Kaufwillige den Wirtschaftsplan des aktuellen Jahres und die
Jahresabrechnungen mehrerer Jahre, die Gesamtabrechnung und die Einzelabrechnungen für die Wohnung vorlegen lassen. Allerdings zu beachten: Diese Kosten können auch steigen, zum Beispiel, wenn für eine energetische Sanierung angespart werden soll.
Beim Neubau kann man sich nur auf Vergleichswerte stützen. Das Hausgeld von Neubauten liegt laut Verbraucherzentrale bei durchschnittlich 3,00 bis 3,50 Euro pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche. Das ist deutlich niedriger als bei Gebäuden, die 20 oder 30 Jahre älter sind, dort sind es 4,00 bis 5,00 Euro.
Weniger Hausgeld in kleinerer Anlage
Grundsätzlich kann den Verbraucherschützern zufolge gesagt werden, dass in kleineren Wohnanlagen das Hausgeld niedriger ist als in größeren. Unter anderem deshalb, weil in kleinen Anlagen manche Dienstleistungen wie Schnee schippen oder Treppen reinigen oft selbst erbracht werden.