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Zahl Kleiner Waffenscheine ist gestiegen

Ämter gaben Ende 2023 mehr sogenannte Kleine Waffenscheine als im Jahr davor an Bewohner Thüringens aus. Es ist nicht die einzige Zahl mit Waffenbezug, die zugelegt hat.
Kleiner Waffenschein
Ein Kleiner Waffenschein. © Oliver Killig/dpa/Archivbild

Die Zahl sogenannter Kleiner Waffenscheine in Thüringen ist Ende vergangenen Jahres auf 16.323 gestiegen. Im Jahr davor waren es noch 15.315 entsprechende Erlaubnisse gewesen. Das geht aus den vom Bundesverwaltungsamt veröffentlichten Zahlen des nationalen Waffenregisters für Thüringen hervor. Der Kleine Waffenschein berechtigt dazu, unter Einschränkungen in der Öffentlichkeit zugelassene Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen mit sich zu führen. Erwerb und Besitz dieser Waffen sind erlaubnisfrei.

Mehr Besitzer, mehr Waffen

Auch die Zahl aller sogenannten in Thüringen erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse ist innerhalb des genannten Zeitraums von 70.469 auf 72.134 gestiegen. Darunter fallen neben dem Kleinen Waffenschein etwa auch die Waffenbesitzkarten, die Jäger oder Sportschützen benötigen. Ein Anstieg gibt es den Angaben aus dem Waffenregister zufolge auch bei den Thüringern, die privat Waffen oder Teile von Waffen besitzen: von 27.543 auf 27.717. Gleichzeitig wurden mit 126.554 Waffen auch mehr Gewehre und Ähnliches im Privatbesitz erfasst; ein Jahr zuvor waren es noch 125 041 gewesen. Dazu kam eine Erhöhung bei der Zahl von Teilen, die zu Waffen zusammengesetzt werden können, von 10.117 auf 11.255.

Bundesweit weist das Waffenregister für Ende des vergangenen Jahres 5,02 Millionen Waffen, 941.697 private Waffenbesitzer und 2,95 Millionen waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Die Zahl der Kleinen Waffenscheine wird mit 833.870 angegeben.

Waffenbesitz und AfD-Mitgliedschaft

Regelungen des Waffenrechts sind ein Streitpunkt und werden bundesweit immer wieder kontrovers diskutiert. In Thüringen war zuletzt etwa der Waffenbesitz in Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft bei der AfD Thema: Das Oberverwaltungsgericht hatte beschlossen, dass eine Mitgliedschaft in der vom Landesverfassungsschutz als extremistisch eingestufte Partei allein nicht ausreiche, um die Waffenerlaubnisse von AfD-Mitgliedern zu widerrufen. Stattdessen sei quasi eine Einzelfallprüfung nötig. Hintergrund ist, dass Extremisten ihre Waffen und entsprechende Erlaubnisse abgeben müssen.

© dpa
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