Der 28-Jährige wurde wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in Tateinheit mit Sachbeschädigung verwarnt. Im Sommer 2022 waren in einem Mastbetrieb infolge einer defekten Belüftungsanlage rund 2000 Schweine verendet, die in Ställen ohne Fenster gehalten wurden. Der Angeklagte sei trotz mehrerer Lüftungsalarme in seinem Bereitschaftsdienst nicht vor Ort gefahren, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zwar hätte er aufgrund fehlender elektrischer Kenntnisse nicht die Lüftungsanlage reparieren können, allerdings hätte er Polizei oder Feuerwehr alarmieren können.
Die Verteidigung forderte von der Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen, um die aus ihrer Sicht wahren Verantwortlichen im Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.