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Willingmann begrüßt Schnellabschüsse von «Problemwölfen»

Der Wolf ist in Deutschland streng geschützt. Wenn einzelne Tiere besondere Schäden anrichten, sollen sie künftig schneller getötet werden.
Wolf
Ein Wolf läuft auf Futter wartend durch ein Gehege im Tierpark Wildparadies Tripsdrill. © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Wölfe mit problematischem Verhalten sollen künftig schneller getötet werden dürfen - die Einigung mehrerer Bundesländer auf ein einheitliches Vorgehen hat Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann (SPD) begrüßt. «Wölfe mit auffälligem Verhalten müssen zeitnah, rechtssicher und unbürokratisch entnommen werden können», betonte Willingmann am Donnerstag. «Vor diesem Hintergrund begrüße ich es, dass sich Verwaltungsexperten der Länder bei den Schnellabschüssen jetzt auf ein einheitliches Vorgehen verständigen konnten.» Sachsen-Anhalt wolle das zügig anwenden.

Der Minister wies darauf hin, dass es in naher Zukunft keine Generalerlaubnis geben wird, Wölfe schlicht zu bejagen. «Das wäre mit geltendem Bundes- und EU-Recht nicht zu vereinbaren und auch naturschutzfachlich nicht angemessen.» Und: «Wolfsabweisender Herdenschutz bleibt weiterhin für Nutztierhalter das zentrale Mittel der Wahl. Unbürokratische Abwicklung von Schadensfällen allerdings auch.»

Die Bundesländer mit größeren Wolfsvorkommen hatten sich nach zähem Ringen auf Kriterien für den Abschuss sogenannter Problemwölfe verständigt, dabei aber Spielraum für die regionale Ausgestaltung gelassen. So können einer Mitteilung vom Vortag zufolge Wölfe geschossen werden, wenn sie mehrfach Nutztiere wie Schafe oder Ziegen gerissen haben und sich erneut bis auf 1000 Meter an die Koppel der angegriffenen Herde annähern. Dies sei eine der Voraussetzungen für einen schnellen Abschuss, auf die sich die AG Wolf bei ihrer Beratung am Mittwoch geeinigt habe. Beteiligt gewesen seien Vertreter der Bundesländer Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Für die Bemessung eines erhöhten Rissaufkommens soll künftig ein Betrachtungszeitraum von sechs Monaten herangezogen werden. Wie oft ein Wolf den Schutzzaun überwunden haben, oder wie viele Herdentiere er getötet haben muss, bevor er zum Abschuss innerhalb von drei Wochen freigegeben werden kann, wird nicht definiert. Berücksichtigt werden sollen Vorfälle, die sich in einem Wolfsrevier von 200 bis 500 Quadratkilometern Größe ereigneten. Um auch sicher feststellen zu können, dass der richtige Wolf erlegt wurde, sollen Hinweise zum Verursacher der Wolfsrisse sorgfältig dokumentiert werden.

© dpa
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