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Landesregierung zahlt Millionensummen für externe Berater

Intel-Ansiedlung, Atommüll-Endlager, neuer Betreiber im Schienennetz: Für viele Entscheidungen hat sich die Landesregierung Rat von Beratern geholt. Die Linke spricht von Wildwuchs.
Beginn Klausurtagung CDU-Bundesvorstand
Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, kommt zur Klausurtagung des CDU-Bundesvorstands. © Helmut Fricke/dpa

Die schwarz-rot-gelbe Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat seit 2022 mindestens 6,3 Millionen Euro für externe Beratungen ausgegeben. Wie die «Mitteldeutsche Zeitung» (Wochenendausgabe) berichtet, wurden 160 Beraterverträge unterzeichnet, die teils über mehrere Jahre laufen. Die Zeitung bezieht sich auf Antworten des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Landtags-Fraktion der Linken, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Fraktionschefin Eva von Angern kritisierte die Beratungen als «Wildwuchs bei der Vergabe externer Dienstleistungen».

Unter anderem das Umweltministerium habe in knapp zwei Jahren Verträge in Höhe von 5,9 Millionen Euro abgeschlossen, heißt es. Dabei ging es dem Zeitungsbericht zufolge um Beratungen im Zusammenhang mit dem Atommüllendlager Morsleben (Landkreis Börde), die laut Umweltministerium aber vom Bund erstattet werden.

Weitere teure Beratungsaufträge habe es im Zusammenhang mit der Intel-Ansiedlung und dem Bau des zugehörigen Hightech-Parks, der Neuvergabe des Schienenverkehrs sowie einem Gutachten zur Krankenhauslandschaft gegeben. Ein Regierungssprecher von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte der Zeitung, manchmal brauche es ein unabhängiges Urteil oder wissenschaftliche Expertise, die es in der Verwaltung nicht gebe.

Schon einmal standen Beraterverträge einer Landesregierung in Sachsen-Anhalt in der Kritik. Laut Landesrechnungshof hatte die frühere schwarz-rote Regierung allein zwischen 2014 und 2016 gut 230 Vereinbarungen im Wert von 7,4 Millionen Euro abgeschlossen. Der damalige Wirtschaftsminister Jörg Felgner (SPD) trat 2016 zurück. Ein Untersuchungsausschuss nahm später die Ausgaben für Beraterverträge unter die Lupe. Seit 2021 gibt es ein neues Gesetz, das unter anderem vorsieht, dass Verträge ab 20. 000 Euro dem Landtag vorgelegt werden müssen.

© dpa
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