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Bistum ändert Satzung: keine AfD-Mitglieder in Gremien

Die Bischofskonferenz hatte im Frühjahr mit einer mehr als deutlichen Erklärung zur AfD überrascht. Nun hat das Bistum Magdeburg Konsequenzen gezogen.
Jesuskreuz in Magdeburg
Die Deutsche Bischofkonferenz hatte bei ihrer Frühjahrsvollversammlung erklärt, dass die AfD für Christinnen und Christen «nicht wählbar» sei. (Archivbild) © Ronny Hartmann/dpa-Zentralbild/dpa

Das Bistum Magdeburg hat Vorgaben entsprechend einer Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zur Unvereinbarkeit von Christentum und völkischem Nationalismus geändert. Demnach dürfen etwa Mitglieder der AfD auch nicht in kirchlichen Gremien arbeiten.

«Wir haben damit nun eine klare, der politischen Situation 
angepasste, Regelung gefunden», sagt Generalvikar Bernhard Scholz laut Mitteilung. «Das bedeutet aber nicht, dass wir Menschen aus den Gottesdiensten oder der Seelsorge ausschließen.» Gespräche würden weiter angeboten, die Änderungen betreffen ausdrücklich die Arbeit in den kirchlichen Gremien.

Satzung und Wahlordnung angepasst

Konkret hat das Bistum zum 1. Juli unter anderem die Satzung der Pfarrgemeinderäte und die Wahlordnung für kirchliche Gremien durch einen Passus ergänzt. Demnach können Mitglieder ausgeschlossen werden, die «öffentliche Äußerungen gegen die Menschenwürde, insbesondere völkisch-nationalistische, rassistische, antisemitische, antidemokratische 
Positionen oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit» tätigen.

Ausschluss von AfD-Mitgliedern möglich

Ebenso können den Anpassungen zufolge Mitglieder ausgeschlossen werden, die Ämter und sonstigen Aufgaben in oder für Parteien und Organisationen übernehmen, «die derartige Haltungen und Positionen vertreten» oder von den zuständigen staatlichen Behörden auf dem Gebiet des Bistums als extremistisch eingestuft werden. Der Landesverfassungsschutz Sachsen-Anhalts hatte den AfD-Landesverband im Herbst 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Zudem müssen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für ein Gremium bewerben, nach den Anpassungen nun eine Erklärung abgeben. Damit sollen sie ihr Wissen um die Unvereinbarkeits-Kriterien darlegen. In den katholischen Pfarreien Sachsen-Anhalts stehen am 16. und 17. November Gremienwahlen an. 

Bischofskonferenz: AfD für Christen nicht wählbar

Im Februar hatte die Deutsche Bischofskonferenz einstimmig eine Erklärung verabschiedet, wonach völkischer Nationalismus unvereinbar mit dem christlichen Glauben sei. In der AfD dominiere eben diese völkisch-nationalistische Gesinnung, schreiben die Bischöfe darin. Solche Parteien seien für Christinnen und Christen «nicht wählbar».

 

© dpa
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