Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Betriebsratswahl bei Porsche in Zuffenhausen unwirksam

Bei Betriebsratswahlen gibt es manche rechtliche Fallstricke. Die jüngste Wahl bei Porsche hat das Landesarbeitsgericht beschäftigt. Nun gibt es eine Entscheidung.
Porsche AG
Ein Mitarbeiter der Porsche AG reinigt im Stammwerk in Zuffenhausen das Porsche-Wappen auf einer Motorhaube. © Marijan Murat/dpa

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche am Standort Zuffenhausen in Stuttgart ebenfalls für unwirksam erklärt. Für ein so zusammengesetztes Gebilde hätte keine Wahl stattfinden dürfen, sagte die Vorsitzende Richterin Heide Steer am Dienstag in Stuttgart. Die Tarifverträge zum Zeitpunkt der Wahl hätten das nicht hergegeben. Das Gericht bestätigt damit einen Beschluss aus der ersten Instanz - aber mit anderer Begründung.

Hintergrund des Konflikts ist, dass der Betriebsrat in Zuffenhausen neben Beschäftigten der Porsche AG und der Porsche Logistik GmbH auch Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig vertritt. Letztere ist etwa für die Kantinen zuständig. Diese Ausdehnung ist den Angaben nach zwar unter anderem in einem Tarifvertrag festgehalten. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts hätten aber alle beteiligten Arbeitgeber solche Vereinbarung abschließen müssen. Das war Steer zufolge nicht der Fall.

In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Stuttgart inhaltlicher argumentiert: Die knapp 100 Beschäftigten in Leipzig hätten bei der Betriebsratswahl deshalb nicht mitwählen dürfen, weil das Gesetz eigentlich eine Vor-Ort-Vertretung wolle. Mit mehreren Hundert Kilometern Entfernung sei die Betreuung nicht gewährleistet, hieß es damals. Auch der Einsatz moderner Kommunikationsmittel ersetze nicht die persönliche Erreichbarkeit. Sowohl Porsche als auch der Betriebsrat hatten gegen den Beschluss von April 2023 Rechtsmittel eingelegt. Die Porsche Dienstleistungs GmbH soll nach früheren Angaben aber künftig einen eigenen Betriebsrat wählen.

Mehrere Beschäftigte hatten die Betriebsratswahl vom März 2022 angefochten. Sie sahen wesentliche Verstöße und argumentierten unter anderem, dass an den Wahlurnen Plomben gefehlt hätten und Teile der Belegschaft zu kurzfristig informiert worden seien. Für all diese Punkte hatte bereits das Arbeitsgericht keine Anhaltspunkte gesehen. Diese sah auch das Landesarbeitsgericht nicht.

Die jüngste Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Solange bleibt auch der bestehende Betriebsrat im Amt. Die Prozessbeteiligten können beim Bundesarbeitsgericht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Eine Porsche-Sprecherin teilte dazu nach Verkündung mit: «Wir warten auf die schriftlichen Gründe und prüfen anschließend, ob wir diese einlegen werden. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass der gewählte Betriebszuschnitt rechtmäßig und auch im Sinne der Belegschaft festgelegt wurde.»

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Julian Dawsons neues Album
Musik news
Julian Dawsons Album zelebriert goldenes Zeitalter der Musik
Carola Lentz
Kultur
Goethe-Präsidentin Lentz: Kultur für Stärkung der Demokratie
«Beverly Hills Cop: Axel F» mit Eddie Murphy
People news
Großes Comeback: Eddie Murphy in «Beverly Hills Cop: Axel F»
Screenshots von dem Videospiel: «Still Wakes The Deep»
Das beste netz deutschlands
«Still Wakes The Deep»: Überlebenskampf auf hoher See
Screenshot aus: «Elden Ring – Shadow of the Erdtree»
Das beste netz deutschlands
«Elden Ring – Shadow of the Erdtree»: Einzigartig schwer
Verbraucher können auf dem Land auf besseres Internet hoffen
Internet news & surftipps
Recht auf schnelles Internet soll mehr Bürgern etwas bringen
UCI WorldTour - Tour de France
Sport news
«Sehr glücklich»: Cavendish krönt sich zum Tour-Etappenkönig
Eine Frau gibt ihrem Enkel einen Kuss
Familie
Kind will nicht geküsst werden? Ein «Nein» muss erlaubt sein