Die Bundesanwaltschaft wirft den Betroffenen vor, von 2020 bis 2022 im Auftrag zweier IS-Mitglieder aus Syrien Geld gesammelt zu haben. Spendenaufrufe seien über den Online-Dienst Telegram erfolgt. Die Einnahmen sollten dazu dienen, in den Lagern Al-Hol und Roj inhaftierte IS-Angehörige freizukaufen oder ihnen einen Lebensstil nach IS-Vorgaben innerhalb der Lager zu finanzieren.
Bei der Festnahme hatte Deutschlands oberste Anklagebehörde darüber hinaus mitgeteilt: «Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht.» In das Netzwerk eingebunden waren demnach Finanzmittler, die Geld sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten.
Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Mai sieben mutmaßliche Unterstützer in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen festnehmen lassen. In mehreren Bundesländern gab es Durchsuchungen. Die Verfahren gegen zwei der Beschuldigten wurden der aktuellen Mitteilung zufolge wegen minderer Bedeutung an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf abgegeben.