Weil das Bundesamt zahlreiche neue Akten mit mehr als 2000 Seiten und umfangreiches Videomaterial vorgelegt hatte, verschob das Gericht zwei Termine auf den 12. und 13. März. Der AfD aber reichte der Aufschub nicht und forderte mindestens sechs Wochen. Ein Antrag auf mehr Zeit aber wurde vom Vorsitzenden Richter des 5. Senats abgelehnt. Dagegen richtete sich jetzt der dritte Befangenheitsantrag, der mit Beschluss vom 22. Februar abgelehnt wurde. Die AfD hatte dem Vorsitzenden Richter und seiner Vertreterin bereits zuvor zweimal erfolglos Willkür und eine befangene Herangehensweise bei der Bearbeitung ihrer Rechte vorgeworfen.
Das OVG klärt im März, ob Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln aus der Vorinstanz Bestand haben. Dabei geht es um die Einstufung des sogenannten AfD-Flügels als Verdachtsfall und als gesichert extremistische Bestrebung sowie die Einstufung der Jungen Alternative als Verdachtsfall und der Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln.