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AfD gegen Verfassungsschutz: Am 11. April Fortsetzung

An zwei langen Tagen im März hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in Sachen AfD gegen die Bundesrepublik verhandelt - und dann die mündliche Verhandlung unterbrochen. Jetzt gibt es neue Termine.
Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD durch Verfassungsschutz
Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz stehen die Beteiligten der AfD im Foyer vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster. © Guido Kirchner/dpa

Das Berufungsverfahren im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz wird am 11. und 12. April in Münster fortgesetzt. Das teilte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag mit. Die mündliche Verhandlung war am 13. März nach zwei Verhandlungstagen unterbrochen worden. Die AfD hatte zahlreiche Befangenheits- und Beweisanträge gestellt. Am Abend des 12. März kündigte einer der Anwälte der Partei an, über 200 weitere Beweisanträge vorbereitet zu haben. Weil das geplante Programm für die mündliche Verhandlung am Folgetag noch nicht abgearbeitet war, vertagte der 5. Senat des OVG daraufhin die Sitzung. Jetzt hat das Gericht bis zum 3. Juli 2024 weitere 13 Verhandlungstermine angesetzt.

In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Der 5. Senat soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

© dpa
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