Dabei sei dies aktuell die einzige Große Anfrage, die das Justizministerium betreffe, so der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Werner Pfeil. «Wenn das nicht möglich ist, zeigt das, wie schlecht das Ministerium derzeit organisiert ist», kritisierte Pfeil.
Das NRW-Justizministerium teilte auf Anfrage mit, das Landeskabinett habe am 5. März beschlossen, eine Fristverlängerung bis zum 14. Juni in Anspruch zu nehmen. Wegen eines «Büroversehens» sei dies dem Landtag und der FDP-Fraktion nicht mitgeteilt worden. Dies bitte er zu entschuldigen, so Limbach. Die Beantwortung sei nunmehr bis zum 7. Juni geplant.
Die Inanspruchnahme einer längeren Frist als drei Monate für die Beantwortung einer Großen Anfrage sei durchaus üblich, so das Justizministerium. Die 331 Einzelfragen der FDP-Fraktion dürften weit über den Regelfall einer Großen Anfrage hinausgehen und lösten einen enorm großen Beantwortungsaufwand aus.
Durch den Cum-Ex-Betrug mit illegalen Aktiendeals, der seine Hochphase von 2006 bis 2011 hatte, wurde der deutsche Staat schätzungsweise um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt. Dabei wurden Papiere mit («cum») und ohne («ex») Dividendenansprüche in kurzer Zeit um den Dividenden-Stichtag zwischen Finanzakteuren hin- und hergeschoben. Am Ende erstattete der Fiskus Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.
In rund 120 Cum-Ex-Ermittlungsverfahren wurde gegen zeitweise 1700 Beschuldigte ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Köln ist bundesweit federführend bei der Aufarbeitung des Skandals, der als größter Steuerbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik gilt.