In der sogenannten Fördergeld-Affäre hat die Unionsfraktion im Bundestag einen umfangreichen Katalog mit 100 Fragen an die Bundesregierung übermittelt. Es geht dabei vor allem um die Rolle von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Die Union will wissen, ob, wann und wie die FDP-Politikerin in den Umgang mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt im Forschungsministerium eingebunden war. Über die Anfrage der Fraktion hatte zuerst das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.
Die Dozenten hatten in dem Schreiben im Mai die Räumung eines Camps propalästinensischer Demonstranten an der Freien Universität Berlin kritisiert. Dies hatte wiederum Kritik von Stark-Watzinger ausgelöst. Ihrer Ansicht nach wird in dem Brief «der Terror der Hamas ausgeblendet».
Stark-Watzinger trennte sich von Staatssekretärin
Später waren E-Mails bekanntgeworden, aus denen hervorging, dass jemand an hoher Stelle im Ministerium um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im Protestbrief der Berliner Hochschullehrer strafrechtlich relevant sind und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte. Das Vorgehen löste Proteste aus.
Stark-Watzinger trennte sich daraufhin von ihrer Staatssekretärin Sabine Döring und erklärte, die für die Hochschulabteilung fachlich zuständige Staatssekretärin habe den zugrundeliegenden Prüfauftrag veranlasst. Die Ministerin hatte betont, sie selbst habe den Prüfauftrag nicht erteilt und auch nicht gewollt.
Union: Wahrheit muss endlich auf den Tisch
Die Union kritisiert, dass die FDP-Politikerin vor gut zwei Wochen bei einem Auftritt im Bundestagsbildungsausschuss auf mehrere Nachfragen zum Thema keine Auskünfte gegeben habe. In ihrem Fragenkatalog will die Fraktion nun wissen, wer in der oberen Ebene des Ministeriums wann mit wem wegen des Briefs der Dozenten kommuniziert hat und wie dort Aufträge und Weisungen erteilt werden.
«Es muss jetzt endlich die Wahrheit auf den Tisch», sagte der bildungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Jarzombek (CDU). Nach Fraktionsangaben wurde der Bundesregierung eine Frist zur Beantwortung der Fragen bis zum 25. Juli gesetzt.