Die von Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) in den einstweiligen Ruhestand geschickte Staatssekretärin Sabine Döring geht juristisch gegen das Ministerium vor. Mit einem sogenannten Eilantrag will sie vor dem Berliner Verwaltungsgericht durchsetzen, dass sie sich in der sogenannten Fördergeld-Affäre öffentlich äußern darf. Der Eilantrag sei am Donnerstagabend eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Zuvor hatte die «Tagesschau» berichtet.
Döring will Aussagegenehmigung
Döring wolle per Gericht eine Aussagegenehmigung erreichen und wende sich gegen die öffentliche Darstellung, nach der sie den fraglichen Prüfauftrag erteilt habe, so die Sprecherin. Mit einer Entscheidung sei nicht in Kürze zu rechnen. Das Bundesbildungsministerium, ihr ehemaliger Dienstherr, genehmige Döring keine öffentliche Äußerung, heißt es in dem «Tagesschau»-Bericht. Das Ministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.
Langer Streit um Umgang mit Protestbrief
Hintergrund ist der Umgang des Ministeriums mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt. Die Dozenten hatten im Mai die Räumung eines Camps propalästinensischer Demonstranten an der Freien Universität Berlin kritisiert. Dies hatte wiederum Kritik von Stark-Watzinger ausgelöst. Ihrer Ansicht nach wird in dem Brief «der Terror der Hamas ausgeblendet».
Später waren E-Mails bekanntgeworden, aus denen hervorging, dass jemand an hoher Stelle im Ministerium um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im Protestbrief der Berliner Hochschullehrer strafrechtlich relevant sind und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte. Das Vorgehen löste Proteste aus. Stark-Watzinger trennte sich daraufhin von Staatssekretärin Döring und erklärte, die für die Hochschulabteilung fachlich zuständige Staatssekretärin habe den zugrundeliegenden Prüfauftrag veranlasst.
Später hieß es vom Ministerium: Döring habe telefonisch eine juristische Prüfung des Protestbriefs beauftragt. Dieser Auftrag sei von der Fachebene des Ministeriums so verstanden worden, dass sowohl eine rechtliche Prüfung als auch eine Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden sollte. Döring habe erklärt, dass die Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen von ihr nicht beabsichtigt gewesen sei.