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Staatskanzleichef weist Vorwürfe in U-Ausschuss zurück

Die CDU wirft Ministerpräsident Weil vor, für eine enge Mitarbeiterin eine langjährige Praxis der Bezahlung geändert zu haben. Staatskanzleichef Mielke weist die Kritik zurück.
Landtag Niedersachsen
Abgeordnete nehmen im Plenarsaal an einer Sitzung des niedersächsischen Landtags teil. © Moritz Frankenberg/dpa/Archivbild

In der Diskussion über eine Gehaltserhöhung für eine enge Mitarbeiterin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat Staatskanzleichef Jörg Mielke Vorwürfe zurückgewiesen. Der Vorwurf, die Gehaltsanhebung sei nicht zulässig, sei nicht zutreffend, sagte Mielke am Donnerstag bei der Sitzung des Untersuchungsausschusses im Landtag. Die vorherige Praxis sei ein Attraktivitätshemmnis gewesen. 

Mielke war am Donnerstag als Zeuge im Ausschuss geladen wie auch Regierungssprecherin Anke Pörksen. Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Entlassung von Mielke. Mielke wurde mehrere Stunden von den Ausschussmitgliedern befragt. Pörksen betonte, sie sei nicht involviert gewesen in das Auswahlverfahren der Mitarbeiterin. 

In dem Ausschuss geht es um die Frage, ob die Anhebung der Bezüge der Weil-Mitarbeiterin zulässig war. Die oppositionelle CDU spricht von einer «Gehaltsaffäre», weil für eine einzelne Person die Regelungen der langjährigen Verwaltungspraxis geändert worden seien. Seit einigen Wochen beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss im Landtag mit dem Thema. 

Carina Hermann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, sagte nach der Sitzung: «Der Chef der Staatskanzlei hat eine einsame Entscheidung gegen jeden Rat der Fachleute in seiner eigenen Staatskanzlei getroffen, die vor einer rückwirkenden Anwendung der Neuregelung gewarnt haben.»

Bezahlung erhöhte sich um rund 22.600 Euro im Jahr

Die Bezahlung der ranghohen Weil-Mitarbeiterin hatte sich durch die Änderung laut Staatskanzlei nach Ablauf der Probezeit um 1886 Euro brutto im Monat erhöht, also um rund 22.600 Euro im Jahr. Die Mitarbeiterin ist seit Februar 2023 in der Staatskanzlei angestellt. Sie ist weiterhin auf dem Posten und erhält das höhere Gehalt. 

Mit Blick auf die Höhergruppierung sagte Mielke: «Ich war davon überzeugt.» Die rückwirkende Gruppierung habe er entschieden, betonte der Staatskanzleichef. Er habe kurz vor Weihnachten 2022 erfahren, dass es bis zu einer Höhergruppierung der Mitarbeiterin nach der vorherigen Praxis acht bis zehn Jahre dauern würde. 

Ministerpräsident Stephan Weil hatte in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass die Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt erhöht werden sollte und es nicht um eine einzelne Person gehe. In den vergangenen fünf Monaten sind laut Staatskanzlei mindestens zwei weitere Beschäftigte der Ministerien und der Staatskanzlei schneller als ursprünglich vorgesehen «in den Genuss einer Höherstufung gekommen», teilte eine Regierungssprecherin kürzlich der dpa mit. 

Mielke: Trage Verantwortung für Staatskanzlei

Weiter sagte Mielke, es habe eine weitere potenzielle Kandidatin für diese Stelle gegeben. Die Eingruppierung erfolgte demnach im Personalreferat der Staatskanzlei. Bei Fragen der Ausschussmitglieder zu der Höhergruppierung verwies Mielke mehrfach auf die Zuständigkeit des Personalreferats. Er betonte jedoch, dass er als Staatssekretär die Verantwortung für die Staatskanzlei trage. 

Hermann warf Mielke vor, ihn habe die Auffassung des zuständigen Finanzministeriums zur höheren Vergütung nicht interessiert.  

Die CDU-Landtagsfraktion hatte in der vergangenen Woche Ergebnisse aus einem Rechtsgutachten vorgelegt, das sich mit der höheren Bezahlung der Weil-Mitarbeiterin beschäftigte. Rechtsanwalt Ralph Heiermann sprach von einer rechtsfehlerhaften Eingruppierung - etwa wegen einer zu geringen Berufserfahrung. Die Fraktion bekräftigte, dass es sich dabei nach ihrer Auffassung um einen rechtswidrigen Schritt handelt. 

CDU-Fraktionsvorsitzender: Vertrag hätte nie gewährt werden dürfen

CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner sagte am vergangenen Freitag, der Vertrag hätte der Weil-Mitarbeiterin nie gewährt werden dürfen. Seine Kritik richtete sich an den Ministerpräsidenten, auch an Staatskanzleichef Jörg Mielke. «Ich sage: Und manchmal müssen Staatssekretäre für falsche und rechtswidrige Entscheidungen die Verantwortung übernehmen. Aus unserer Sicht muss der Ministerpräsident des Landes Niedersachsens angesichts der Tragweite dieser schweren Fehler hier personelle Konsequenzen ziehen.» 

Regierungssprecherin Anke Pörksen hatte nach dem Rechtsgutachten mitgeteilt, dass die juristischen Darlegungen der CDU-Fraktion nicht überzeugen würden. «Teilweise wird von nicht zutreffenden Sachverhalten ausgegangen, teilweise werden die rechtlichen Grundlagen nicht tiefgründig genug betrachtet, teilweise halten die Schlussfolgerungen einer kritischen Analyse nicht stand», hieß es von Pörksen.  

Volker Bajus, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, warf der CDU am Donnerstag vor, sich im juristischen Klein-Klein zu verrennen. Mielke habe das Vorgehen der Landesregierung schlüssig erklärt. 

© dpa
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