Die Ministerin sagte der Zeitung, ein besonders schwerer Raub mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren könne etwa das «Abziehen» einer Schachtel Zigaretten mit Waffengewalt sein: «Das steht doch in keinem Verhältnis zu einer Vergewaltigung, für die derzeit ein Strafrahmen ab zwei Jahren Freiheitsstrafe gilt.» Oder: Der Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffengewalt werde mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft - das gelte aber auch für Totschlag. «Da passt etwas nicht, finde ich; das ist schlicht und einfach ungerecht, sagte sie.
Die oppositionelle CDU im niedersächsischen Landtag monierte, die Justizministerin wolle «von den eigentlichen Problemen ablenken»: Die Zahl der Straftaten steige, die Strafverfahren dauerten immer länger.