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Besitz von Kinderpornografie? Schwere Vorwürfe gegen Beamten

Ein Polizist aus Ostfriesland soll interne Informationen verkauft und heimlich Sexfilme gedreht haben. Auch der Besitz von Kinderpornografie steht auf der Liste der Vorwürfe.
Landgericht Aurich
Das Landgericht in Aurich im Herbst. © Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und der Verletzung des Dienstgeheimnisses in zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück einen Polizeibeamten aus Niedersachsen am Landgericht Aurich angeklagt. Dem 29-Jährigen wird nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts außerdem unter anderem auch der Besitz jugendpornografischer Inhalte in drei Fällen und Verbreitung in Tateinheit mit Besitz eines kinderpornografischen Inhaltes in einem Fall vorgeworfen. Zuerst hatte die «Neue Osnabrücker Zeitung» berichtet.

Dem Bericht zufolge soll der Beamte aus der Polizeiinspektion Leer gegen Geld Datenbanken der Polizei durchsucht haben. Der Mann soll auch heimlich Sexvideos gedreht haben. Ob die betroffenen Frauen mit der Aufzeichnung einverstanden waren, ist aus Sicht der Ermittler offenbar fraglich. So werfe die Staatsanwaltschaft dem 29-Jährigen auch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in 18 Fällen vor, hieß es von der Gerichtssprecherin. Teilweise soll der Angeklagte beim Geschlechtsverkehr Uniform getragen haben.

Die Taten sollen sich im Zeitraum von 2017 bis 2022 ereignet haben. Über die Eröffnung des Strafverfahrens hat die Strafkammer des Landgerichts allerdings noch nicht entschieden, erklärte die Gerichtssprecherin.

Dem NOZ-Bericht zufolge handelt es sich um einen Beamten der Polizeiinspektion Leer. Durch die mutmaßlich Informationsweitergabe seien keine Ermittlungen gefährdet worden. Polizeibeamte aus einem anderen Teil Niedersachsens seien auf den Beamten aufmerksam geworden und hätten 2022 die zuständige Polizeidirektion Osnabrück informiert.

Die Polizeidirektion hat nach Angaben eines Sprechers inzwischen ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet. Ihm sei zunächst das Führen der Dienstgeschäfte verboten worden. Nach weiteren Ermittlungen und Auswertungen sei der Beamte vorläufig seines Dienstes enthoben worden. Seine Dienstbezüge wurden einbehalten.

Bis zu einem Urteil im Strafverfahren sei das Disziplinarverfahren ausgesetzt, hieß es. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr würde der Polizist aus dem Dienst entfernt werden.

© dpa
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