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Vorstand von Tourismusverband verteidigt Chef-Gehalt

Am Vertrag mit Tobias Woitendorf gibt es Kritik vom Landesrechnungshof. Nun sollen Details geändert werden.
Präsidentin des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern
Gibt das Land das Geld der Steuerzahler überlegt aus? (Archivbild) © Jens Büttner/dpa

Schwerin (dpa/mv) - Der Vorstand des Landestourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat die Bezahlung seines Geschäftsführers Tobias Woitendorf gegen Kritik vom Landesrechnungshof verteidigt. «Für die Vergütung unseres Geschäftsführers ist die Besoldungsgruppe B5 maßgeblich, nicht die B2», erklärte der geschäftsführende Vorstand auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. «Die Besoldungsgruppe B5 war sowohl Bestandteil der beantragten und bestätigten Wirtschaftspläne des TMV als auch der letzten Doppelhaushalte des Landes, die vom Landtag beschlossen worden sind.» 

Das zuständige Wirtschaftsministerium erklärte, der Wirtschaftsplan des Tourismusverbandes sei angepasst worden. «Er weist eine B5 aus», erklärte eine Sprecherin. «Dies wurde erstmals mit dem Landeshaushalt 2022/23 transparent ausgewiesen und durch den Landtag beschlossen.»

Gegen Besserstellungsverbot verstoßen?

Das Grundgehalt in der B5 beträgt laut Tabelle 9674,22 Euro brutto im Monat, in der B2 sind es demnach etwa 1500 Euro weniger. Der Landesrechnungshof hatte in seinem Jahresbericht 2024 festgestellt: «Laut Wirtschaftsplan 2019 hätte der Geschäftsführer eine außertarifliche Vergütung, vergleichbar mit der Besoldungsgruppe B2, erhalten können.» Dennoch habe der Vorstand des Verbandes mit dem Geschäftsführer 2019 ein Bruttogehalt vereinbart, das etwa der Besoldungsgruppe B5 entspreche.

Der Landesrechnungshof monierte, dass damit gegen das sogenannte Besserstellungsverbot verstoßen worden sei. Danach darf ein Empfänger von Fördermitteln wie der Tourismusverband seine Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare Landesbedienstete.

Vertragsdetails werden angepasst

Wie der geschäftsführende Vorstand weiter mitteilte, sollen hingegen Details des Vertrags mit Woitendorf gemäß den Hinweisen des Landesrechnungshofes angepasst werden. Was damit genau gemeint ist, blieb offen. Die oberste Prüfbehörde des Landes hatte moniert, dass dem Geschäftsführer Gratifikationen, Prämien und Sonderzahlungen gezahlt werden können, und dass er und seine Frau den Dienstwagen privat nutzen dürfen. Zum geschäftsführenden Vorstand des Tourismusverbandes MV zählen den Angaben zufolge unter anderem Landtagspräsidentin Birgit Hesse (Präsidentin) und der CDU-Landtagsabgeordnete Wolfgang Waldmüller.

Aus dem Verband verlautete weiter, dass auch Geschäftsführer landeseigener Gesellschaften, wie Invest in MV oder Verkehrsgesellschaft MV, vergleichbar der Besoldungsgruppe B5 entlohnt würden. Der Tourismusverband habe mehr Mitarbeiter als diese Gesellschaften.

© dpa
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