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Sportbund scheitert vor Verwaltungsgericht

Der Landessportbund ist mit seinem Antrag gegen Teile des Jahresberichts des Landesrechnungshofs vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Das geht aus einem Beschlusspapier des Gerichts in Potsdam hervor, das der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag. Der Landessportbund hatte verlangt, dass Teile des Jahresberichts korrigiert werden müssten. In den entsprechenden Passagen wurden dem Sportbund unter anderem «Verstöße gegen das Besserstellungsverbot» und zu Unrecht gezahlte Zulagen an Mitarbeiter vorgeworfen.
Verwaltungsgericht Potsdam
Der Landessportbund ist mit einem Antrag vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht gescheitert. © Ralf Hirschberger/dpa/Archivbild

Das Verwaltungsgericht lehnte eine solche nachträgliche Korrektur nun ab. Eine unmittelbare Veränderung des Jahresberichts würde unzulässig in die Unabhängigkeit und Autonomie des Rechnungshofes eingreifen, hieß es in dem Papier. Zudem hätte der Landessportbund - vertreten durch drei Vorstandsmitglieder - den Anspruch einer solchen geforderten Anordnung nicht glaubhaft machen können.

Die Rechnungsprüfer hatten kritisiert, dass der LSB-Vorstand neben den Gehältern aus ihrer Sicht unzulässige Zahlungen wie Vorstandszulagen zwischen 900 und 2000 Euro, Fahrtkosten und in einem Fall eine monatliche Zahlung für die Altersvorsorge bekommen habe. Das verstoße gegen das Besserstellungsverbot für Angestellte von öffentlich geförderten Institutionen. Außerdem seien leitende Angestellte des LSB noch Geschäftsführer von Tochtergesellschaften.

Der Sportbund wies die Vorwürfe bislang zurück. Das Sportministerium habe zur Bemessung der Vorstandszulagen ein externes Gutachten erhalten, teilte der LSB vor Monaten mit. Auch der Tarif des öffentlichen Dienstes sehe entsprechende Zulagen vor, wegen der persönlichen Haftung des Vorstands sei das allerdings schwer vergleichbar.

Die Prüfer monierten auch vom LSB finanzierte Besuche von Sportevents, Bewirtungen und eine Gruppenreise zur Olympiade nach Rio de Janeiro 2016. Bei weiteren Reisen wurden die Anlässe für Einladungen und die Begünstigten laut Rechnungshof nicht oder falsch dokumentiert. Der Verband hatte bereits eingeräumt, dass er bei der angemahnten Dokumentation zu Reisen, Präsenten und Veranstaltungen künftig detailgetreuer vorgehen werde.

© dpa
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