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Schwarzarbeit: Bauunternehmer zu Gefängnisstrafe verurteilt

Für die Beschäftigten führte er oft keine Sozialabgaben ab und blieb vielfach auch Löhne schuldig. Die Rechnung dafür bekam der Bauunternehmer aus Hamburg nun vom Gericht.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Wegen massiver Schwarzarbeit auf dem Bau und Vorenthaltens von Löhnen hat das Landgericht Schwerin einen in Mecklenburg-Vorpommern aktiven Bauunternehmer aus Hamburg zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Wie jetzt bekannt wurde, verhängte die Wirtschaftsstrafkammer im März eine Gefängnisstrafe von insgesamt drei Jahren und sechs Monaten gegen den heute 54-jährigen Mann. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, in 93 Fällen Arbeitsentgelte schuldig geblieben zu sein. Hinzu kamen Betrug in 25 Fällen und Steuerhinterziehung in 20 Fällen. 

Nach Angaben eines Sprechers ordnete das Gericht zudem an, Gelder in Höhe des Gesamtschadens von rund zwei Millionen Euro einzuziehen. Mit dem bereits rechtskräftigen Urteil waren die Richter leicht unter der Forderung der Anklagebehörde geblieben, die drei Jahre und neun Monate verlangt hatte. Die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Wegen Fluchtgefahr befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.   

Wie die Staatsanwaltschaft in Schwerin mitteilte, waren der Anklage umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Schwerin des Hauptzollamtes Stralsund vorausgegangen. Die Zollbeamten hätten das Geschehen auf Baustellen in der Region Parchim/Lübz genauer unter die Lupe genommen. Dabei habe sich herausgestellt, dass der Unternehmer im Zeitraum von April 2014 bis Mai 2021 Arbeiter beschäftigte, für die vielfach keine Sozialabgaben entrichtet wurden. Zudem seien dem Finanzamt Steuern vorenthalten worden. Im Zuge der Ermittlungen sei zudem offenkundig geworden, dass der Mann Scheinrechnungen von elf verschiedenen «Servicefirmen» ankaufte, um die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse zu vertuschen.

© dpa
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