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Rund 2500 Kinder und Jugendliche: 2023 als vermisst gemeldet

Zehntausende Kinder und Jugendliche werden jedes Jahr in Deutschland als vermisst gemeldet. Glücklicherweise werde fast alle wieder gefunden. Aber eben nur fast alle. Das gilt auch für MV.
Tag des vermissten Kindes
Wenn Menschen vermisst gemeldet werden, sind die Sorgen oft groß - besonders bei Kindern und Jugendlichen. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

In Mecklenburg-Vorpommern sind im vergangenen Jahr 2446 Kinder und Jugendliche als vermisst gemeldet worden. Konkret waren es 376 Kinder bis zum Alter von 13 Jahren und 2070 Jugendliche bis 17 Jahre. 97,46 Prozent dieser Vermisstenfälle seien aufgeklärt und die Kinder und Jugendlichen wieder aufgefunden worden, teilte das Landeskriminalamt auf Anfrage anlässlich des Tages der vermissten Kinder am Freitag (25. Mai) mit. Bei den nicht-geklärten Vermisstenfällen handele es sich weit überwiegend um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Ohne diese Fälle sei eine Aufklärungsquote von rund 99 Prozent realistisch.

Aktuell werden in Mecklenburg-Vorpommern 63 Kinder und Jugendliche, davon 44 nicht-deutsche Kinder und Jugendliche, vermisst (Stichtag 1. Mai). Es gebe auch Fälle, in denen Kinder oder Jugendliche länger als zwei Jahre vermisst würden. Einzelheiten dazu könnten aber aus ermittlungstechnischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden, so ein LKA-Sprecher.

Was sollen Eltern tun, die ihre Kinder partout nicht finden können und die eigene Suche an bekannten Aufenthaltsorten und Nachfragen bei Familienangehörigen, Freunden und Bekannten nicht zum Erfolg führten? «So schnell wie möglich eine Vermisstenanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle aufgeben», lautet die LKA-Empfehlung. Minderjährige würden in jedem Fall als vermisst gelten, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hätten und ihr Aufenthalt unbekannt sei. «Bei ihnen muss grundsätzlich eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden, solange Erkenntnisse oder Ermittlungen nichts anderes ergeben.»

Generell gelte, je jünger das Kind, desto höher werde die angenommene Gefahr eingeschätzt und umso weitreichender seien die anschließenden polizeilichen Maßnahmen. Diese richteten sich neben Standardmaßnahmen wie Anzeigenaufnahme oder Fahndungsmaßnahmen jeweils nach den Umständen des Verschwindens und der jeweiligen Person, wobei auch Alter oder medizinische Aspekte eine Rolle spielten. Zur Polizeiarbeit gehören unter anderem Ermittlungen in Krankenhäusern, bei Ärzten, im Jugendamt, Geldinstituten, Frauenhäusern, die Prüfung, ob Mobiltelefone mitgenommen wurden, und gegebenenfalls eine Öffentlichkeitsfahndung.

© dpa
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