Um ein Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände zu verhindern, sei ein Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren sieben Kilometern Umkreis eingerichtet worden. In der Sperrzone gelten strenge rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei Vögeln zu massenhaftem Verenden führen kann.
Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) sagte, «besonders bedauernswert ist für mich die Tatsache, dass nun auch der östliche Teil des Landes von der Geflügelpest betroffen ist». Bisher seien dort nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt. In Mecklenburg-Vorpommern hat es schon in mehreren Betrieben Vogelgrippefälle gegeben. Zuletzt mussten kurz vor Weihnachten in einem Betrieb im Lärzer Ortsteil Krümmel an der Mecklenburgischen Seenplatte 2000 Puten getötet werden.