Im Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall an einem Kreisel in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) sind die für Dienstag vorgesehenen Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung erneut verschoben worden. Wie es hieß, müsse eines der Gutachten noch einmal näher erörtert werden. Der Verteidiger des 34 Jahre alten Angeklagten hatte einen entsprechenden Antrag vor der Schwurgerichtskammer gestellt. Nun soll am 21. Februar weiterverhandelt werden.
Der Angeklagte soll im August 2015 ungebremst auf ein Liebespärchen losgefahren sein, das sich auf dem Zebrastreifen an dem Kreisel in Kriftel geküsst hatte. Während der Mann zur Seite springen konnte, geriet die 41 Jahre alte Frau unter den Wagen und wurde rund 400 Meter mitgeschleift. Sie starb kurz darauf an ihren schweren Verletzungen.
Die Anklage gegen den 34-Jährigen lautete ursprünglich auf Totschlag - 2018 wurde er bereits zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesgerichtshof kassiert. Der neue Prozess vor dem Landgericht Frankfurt erhielt im Herbst vergangenen Jahres eine unerwartete Wendung, nachdem das Gericht den rechtlichen Hinweis erteilt hatte, wonach auch Mord aus niedrigen Beweggründen in Betracht kommen könne. Dies hätte eine lebenslange Haftstrafe zwingend zur Folge. Ob am nächsten Verhandlungstag plädiert werden kann, steht bisher nicht fest. (AZ 3629 Js 234487/15)