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Geleakte NSU-Akten: Hessische Justiz stellt Ermittlungen ein

Akten des hessischen Verfassungsschutzes zur Terrorzelle NSU sollten für viele Jahre geheim bleiben. Nachdem die Dokumente im Netz aufgetaucht waren, ermittelte die Justiz, wer die Akten geleakt hat.
Tatorte des NSU
Die hessische Justiz geht nicht länger der Frage nach, wer im Herbst 2022 dafür gesorgt hat, dass die sogenannten NSU-Akten im Netz veröffentlicht werden konnten. Die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats wurden nun ergebnislos eingestellt. © Henning Kaiser/dpa

Die Justiz in Hessen geht nicht mehr der Frage nach, wer dafür gesorgt hat, dass die Plattform «Frag den Staat» und das «ZDF Magazin Royale» von Jan Böhmermann geheime NSU-Akten veröffentlichen konnten. Die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats wurden ergebnislos eingestellt, wie eine aktuelle Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch «Frag den Staat» ergab.

Bei den geleakten Dokumenten handelte es sich um Akten des hessischen Verfassungsschutzes. Die Behörde hatte eigene Dokumente zum Rechtsextremismus auf mögliche Bezüge zum «Nationalsozialistischen Untergrund» (NSU) untersucht. 

Geheim für 120 Jahre

Der Bericht aus dem Jahr 2014 war zunächst für 120 Jahre als geheim eingestuft worden, später wurde die Zeit auf 30 Jahre verringert. Angehörige der Opfer des NSU, zahlreiche Politikerinnen und Politiker sowie mehr als 130.000 Unterzeichner einer Petition hatten jedoch über Jahre gefordert, den Bericht öffentlich zugänglich zu machen. Die vom Staat versprochene vollständige Aufklärung zum NSU könne es nur geben, wenn der Verfassungsschutz seine Untersuchung veröffentlicht, hieß es.

Der NSU hatte über Jahre hinweg unerkannt mordend durch Deutschland ziehen können. Die Opfer der Rechtsterroristen waren acht türkischstämmige und ein griechischstämmiger Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Die Gruppe wurde 2011 durch eine Selbstenttarnung bekannt.

Woher «Frag den Staat» und das «ZDF Magazin Royale» die Papiere bekommen haben, ist bislang nicht bekannt. Unmittelbar nach der Veröffentlichung der NSU-Akten stellte der hessische Verfassungsschutz Strafanzeige beim Landeskriminalamt in Wiesbaden. Als Grund gab die Behörde die «unrechtmäßige Weitergabe von Verschlusssachen» an. Damit bestätigte sie auch indirekt die Echtheit der veröffentlichten Akten. Die Staatsanwaltschaft teilte nun auf Anfrage von «Frag den Staat» mit, das Ermittlungsverfahren sei im Juni 2023 eingestellt worden, nachdem keine tatverdächtige Person ermittelt werden konnte.

© dpa
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