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So kommen Mieter und Eigentümer zu einem Balkonkraftwerk

Mit der Verabschiedung des Solarpakets erleichtert die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig die Installation von Steckersolargeräten. Ein paar Hürden bleiben - wenn auch kleine.
Mini-Panel an einem Haus
Wiederholung vom 05. Juli 2024 - Durch das Solarpaket vereinfacht die Bundesregierung zukünftig die Installation von Steckersolargeräten für Verbraucherinnen und Verbraucher. (zu dpa: «So kommen Mieter und Eigentümer zu einem Balkonkraftwerk») © Sebastian Gollnow/dpa

Mit der Verabschiedung des Solarpakets wird es für Mieter und Eigentümer künftig leichter, ein Steckersolargerät auf dem Balkon oder der Terrasse zu installieren. Durch den Abbau bürokratischer Hürden könnten künftig mehr Menschen kleine Mengen Strom selbst produzieren und nutzen. Noch dazu dürfen die sogenannten Balkonkraftwerke mehr leisten. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen dazu.

Was für ein Balkonkraftwerk darf ich künftig installieren?

Bislang mussten Hersteller von Balkonkraftwerken die Leistung ihrer Anlagen auf 600 Watt drosseln, weil Fachleute davon ausgingen, dass das Stromnetz bei größeren Mengen eingespeisten Stroms überlastet werden könnte. So schreibt es die Stiftung Warentest im jüngsten «test»-Heft (5/2024). 

In Zukunft dürfen die Anlagen allerdings bis zu 800 Watt leisten. Das bedeutet, dass der Wechselrichter, der den durch Sonnenenergie erzeugten Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom umwandelt, bis zu 800 Watt in die Steckdose einspeisen darf. Die Solarmodule selbst dürfen eine Peakleistung von bis zu 2 Kilowatt haben. So kann zum Beispiel bei nicht optimalen Bedingungen durch Verschattung oder Ausrichtung der Solarmodule häufiger die maximale Leistung eingespeist werden. Auch bei vielen bereits vorhandenen Steckersolargeräten ist es laut der Zeitschrift möglich, von den Änderungen zu profitieren. Betreiber müssten dafür jedoch ihren Wechselrichter auf die höhere Leistung von 800 Watt umstellen lassen.

Außerdem sollen die kleinen Solarpaneele ab jetzt mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker mit dem Stromnetz verbunden werden können. Das könnte die Installation nach Ansicht der Bundesregierung erheblich erleichtern, weil dafür eine normale Steckdose ausreicht, die auf vielen Balkons oder Terrassen ohnehin vorhanden ist. Zuvor brauchte es häufig noch eine separate Energiesteckdose, die sich Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst einrichten lassen mussten.

Benötige ich vor der Installation einen neuen Stromzähler?

Nein. Die Installation neuer Steckersolargeräte soll nicht mehr daran scheitern, dass zunächst ein digitaler Stromzähler eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen auch mit dem Netz verbunden werden, wenn noch ein alter, sogenannter Ferraris-Zähler, verbaut ist. Wird Strom ins Netz eingespeist, läuft dieser Zähler rückwärts. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen damit also weniger Geld für Strom. 

Allerdings müssen Messstellenbetreiber die Zähler vier Monate nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur austauschen, heißt es im «test»-Heft. Hängt der neue digitale Stromzähler, wird von Betreibern nicht genutzter Solarstrom unentgeltlich ins Netz eingespeist.

Muss ich meinen Vermieter oder den Eigentümerverband vor der Installation noch um Erlaubnis fragen?

Ja, diese Pflicht entfällt durch die Verabschiedung des Solarpakets nicht. Was sich aber ändert: Die Installation eines Steckersolargeräts gilt künftig als sogenannte privilegierte Maßnahme. Damit haben Mieter wie Eigentümer grundsätzlich ein Recht auf die Installation und den Betrieb eines Balkonkraftwerks. Wollen sie ein solches Gerät anbringen, können Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft den Wunsch nur noch in Ausnahmefällen ablehnen.

Bundestag und Bundesrat haben der Gesetzesänderung bereits zugestimmt. Einen Tag nach Verkündung der Änderungen im Bundesgesetzblatt treten die neuen Regelungen in Kraft. Das dürfte noch im Oktober 2024 der Fall sein.

Wo muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?

Bislang mussten Nutzerinnen und Nutzer von Balkonkraftwerken ihre Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Schon seit dem 1. April 2024 ist das nicht mehr der Fall. 

Inzwischen reicht eine deutlich vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Die Behörde reicht die Anmeldung dann ihrerseits an den Netzbetreiber weiter.

© dpa
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