Ob beim Putzen, Kochen oder Wäschewaschen: Greift Ihnen zu Hause eine Haushaltshilfe unter die Arme? Dann müssen Sie diese Beschäftigung grundsätzlich anmelden - denn andernfalls ist das Arbeitsverhältnis illegal, beide Parteien machen sich strafbar. Einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge tut der Großteil genau das aber nicht - und beschäftigt die Haushaltshilfe schwarz.
Genau genommen sei das in mehr als 90 Prozent der Haushalte der Fall, in denen etwa eine Reinigungskraft jobbt. Das IW geht auf Grundlage einer Umfrage davon aus, dass 2024 mehr als vier Millionen Haushalte in Deutschland zumindest gelegentlich auf bezahlte Unterstützung zurückgegriffen haben. Gemeldet waren bei der Minijob-Zentrale und der Bundesagentur für Arbeit aber in Summe nur rund 300.000 Beschäftigungsverhältnisse.
Dabei ist eine Anmeldung der Beschäftigung eben nicht nur Pflicht - sie bietet auch Vorteile. Denn angemeldet Beschäftigte sind in der Regel kranken-, renten- und unfallversichert. Die zusätzliche Belastung, die Auftraggeber dadurch zu schultern haben, ist überschaubar.
Mehrbelastung überschaubar, Steuervorteil inklusive
Die einfachste Möglichkeit, eine solche Beschäftigung anzumelden, ist die über die Minijob-Zentrale. Dann darf die Haushaltshilfe pro Monat nicht mehr als 538 Euro (ab 2025: 556 Euro) verdienen. Laut Minijob-Zentrale müssen Auftraggeber maximal mit einer Zusatzbelastung von 14,94 Prozent rechnen.
Ein Rechenbeispiel: Bekommen Beschäftigte den maximal zulässigen Verdienst, müssen Auftraggeber zusätzlich rund 80 Euro pro Monat an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen an die Minijob-Zentrale abführen (ab 2025: 83 Euro). Bei einem geringeren Lohn fallen auch die Lohnnebenkosten entsprechend geringer aus. Wer sich die Belastung für den Einzelfall berechnen möchte, findet auf der Webseite der Minijob-Zentrale einen entsprechenden Rechner.
Für Auftraggeber hat die Anmeldung der Beschäftigung noch einen weiteren Vorteil: Sie können 20 Prozent der Aufwendungen für die geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe von der Steuer absetzen - maximal bis zu 510 Euro pro Jahr. Eingetragen werden die Kosten in der Anlage «Haushaltsnahe Aufwendungen» der Steuererklärung.