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Schwarz-Grün rüttelt nicht an Windrad-Abständen

Die Landesregierung will bis zu drei Prozent der Landesfläche für Windkraft nutzen. Der Abstand zu Wohnhäusern soll nicht verringert werden. Kommunen erhalten mehr Gestaltungsfreiheit.
Windkraft
Windräder stehen im Windpark Barkhorst-Lasbek hinter einem Rapsfeld. © Markus Scholz/dpa

Die Landesregierung will künftig auf drei statt bislang zwei Prozent der Landesfläche das Aufstellen von Windrädern ermöglichen. Wie im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün vereinbart, müssen Vorranggebiete aber weiterhin 400 Meter Abstand zu Wohnhäusern haben, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) am Donnerstag in Kiel bei der Vorstellung eines neuen Entwurfs ankündigten. Zu Dörfern und Städten bleibt der Mindestabstand von 800 beziehungsweise 1000 Metern.

«Die Zielvorgabe von 15 Gigawatt installierter Windkraftleistung auf drei Prozent der Landesfläche rückt in greifbare Nähe - und das ist eine gute Nachricht für unseren Wirtschaftsstandort», sagte Goldschmidt. Naturschutz bleibe Teil der Planung. In Kernbereichen der Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs und der Wiesenvogel-Brutgebiete sowie der Natura-2000-Gebiete würden keine Anlagen errichtet. «Das ist wichtig für den Artenschutz und eine gute Voraussetzung für den Windfrieden im Land.»

«Insbesondere die Vogelzugachse von Eiderstedt zur Eckernförder Bucht und zur Schlei wird weiterhin von Windenergieanlagen freigehalten», sagte Sütterlin-Waack. Sie sprach von einem Meilenstein für die Energiewende und den Klimaschutz im Norden. «Insgesamt stehen durch die festgelegten Leitplanken theoretisch etwa 7,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung», sagte die Ministerin. «Wir als Land werden diese Fläche definitiv nicht ausreizen.»

Städte und Gemeinden dürfen aber innerhalb dieser Potenzialfläche über Bauleitpläne für Windparks nachdenken. Der Regierungsentwurf eines neuen Landesentwicklungsplans berücksichtigt auch die vom Bund eingeführte sogenannte Gemeindeöffnungsklausel. Sie gibt den Kommunen die Option, auch außerhalb der vom Land vorgegebenen Vorranggebiete Windkraftanlagen zu planen.

Bis 25. Juni sind Stellungnahmen zu den Plänen möglich. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 9. September. Der Landesentwicklungsplan ist Grundlage für neu aufzustellende Regionalpläne Wind für die drei Planungsräume. Ende 2024 sollen erste Regionalpläne für den Windkraftausbau veröffentlicht werden.

«Öffentlichkeit und Branche warten seit der Ankündigung im vergangenen Jahr auf die Veröffentlichung des Landesentwicklungsplans Wind», erklärte der Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien in Schleswig-Holstein, Marcus Hrach. Mit dem Entwurf der Potenzialflächen gewähre das Land einen Einblick in den jetzigen Planungsstand. Damit werde deutlich, aus welchen Flächen die Landesregierung die zukünftigen Vorranggebiete auswählt.

Damit habe die Landesregierung einen wichtigen Schritt getan, um die Regionalplanung Wind noch vor 2027 fertigzustellen, betonte Hrach. «Dafür muss das Land das Tempo jetzt weiter hochhalten und zügig die neuen Regionalpläne fertigstellen.» Denn ein Großteil der bislang ausgewiesenen Flächen sei bereits bebaut oder beplant. Mit der neuen Flächenkulisse schaffe die schwarz-grüne Koalition die Voraussetzung, das Ziel von 15 Gigawatt installierter Windkraftleistung bis 2030 zu erfüllen.

© dpa
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