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Diesel-Verfahren beschäftigen OLG in diesem Jahr

Sogenannte Massenverfahren nehmen über die Hälfte der Zivilklagen am Oberlandesgericht in Schleswig ein. Dafür sorge auch Werbung im Internet. Insgesamt sinke jedoch die Anzahl der eingehenden Fälle.
Gerichtsgebäude Schleswig
Ein Wegweiser zum Landesverfassungsgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Oberlandesgericht, Landessozialgericht und zur Staatsanwaltschaft steht vor dem Gerichtsgebäude. © Frank Molter/dpa

Schleswig (dpa/lno) - Klagen gegen Autohändler und -Hersteller wegen Abschalteinrichtungen an Dieselfahrzeugen beschäftigen das Oberlandesgericht (OLG) auch 2024. Insgesamt seien 48,6 Prozent der offenen Berufungsklagen in Zivilsachen Diesel-Verfahren, sagte der Präsident des OLG Dirk Bahrenfuss am Mittwoch beim Jahrespressegespräch in Schleswig. Ende vergangenen Jahres befanden sich an dem Gericht 1432 Berufungen in Zivilsachen im Bestand - bis Ende Februar 2024 sei der Bestand bereits auf 1375 Fälle reduziert worden.

Im Zivilbereich ist das OLG nach Angaben des Präsidenten mit über 50 Prozent mit Massenverfahren beschäftigt. Denn zu den Diesel-Verfahren kämen noch 93 Fälle, die aus einem Datenabfluss bei Facebook resultierten. Ebenso gebe es einen großen Eingangsblock von Verfahren, die sich mit Beitragsanpassungen bei Krankenversicherungen beschäftigen.

Bei den sogenannten Massenverfahren geht es oftmals um Widerrufs- und Widerspruchsverfahren, wie etwa bei Lebens- und Rentenversicherungen, erklärte der Vorsitzende des 16. Zivilsenats des OLG, Sven Diercks. Diese Verfahren seien oft dadurch gekennzeichnet, dass Kanzleien Werbung im Internet machen und mit durch Textbausteine gestalteten Schriftsätzen die Ansprüche der Kläger geltend machen wollen.

Gibt es etwa eine Beitragsanpassung bei der privaten Krankenversicherung, dann gibt es in dem Versicherungsvertragsgesetz eine Bestimmung, wie und in welchem Umfang die Anpassung begründet werden muss, so Diercks. Die Kunden seien jedoch nicht in jedem Fall richtig informiert worden, wodurch die Zahlungen zum Teil zurückverlangt werden können.

Dies sei im Internet aggressiv beworben worden und in den Anzeigen werde oft von Rückzahlungen von bis zu 15.000 Euro gesprochen. Die ausgezahlten Summen seien in den Verfahren jedoch viel niedriger gewesen. Dennoch zogen laut Diercks unter anderem durch die Werbung die Zahlen bei den sogenannten Massenverfahren seit 2021 an. So erreichten von 2021 zunächst 24 Verfahren das OLG, 2022 waren es schon 97 und 2023 noch mal 86 Verfahren - insgesamt seien dies 222, von denen bereits 153 erledigt wurden.

Da viele dieser für die Massenklagen notwendigen Unterlagen ausschließlich in digitaler Form vorliegen, können diese nur mithilfe der elektronischen Akte bearbeitet werden, weil sonst Diercks zufolge «die Drucker heißlaufen». Dies könne in der Schleswig-Holsteinischen Justiz ab 2026 überall der Fall sein, da sie bis dahin vollständig digitalisiert werden soll, betonte OLG-Präsident Bahrenfuss. Das Gericht selbst habe bereits seit 2023 auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Dies bedeute, dass zwar die Altverfahren in Papierform weitergeführt, jedoch alle Neueingänge rein digital geführt würden. Derzeit laufe die Umstellung auf die elektronische Akte bei den Amtsgerichten im nördlichsten Bundesland.

Im vergangenen Jahr sind 4212 Fälle beim OLG eingegangen, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Die Zahl ist damit gesunken, denn 2022 waren es noch 4967 Fälle. Das OLG ist vor allem ein sogenanntes Rechtsmittelgericht. Es entscheidet also über Berufungen, Revisionen und Beschwerden gegen Urteile aus unteren Instanzen. Die Erledigungszahlen lagen bei Zivilprozessen im Schnitt bei 9,3 Monaten, in Familiensachen bei 4,3 Monaten. In Strafsachen liege die Bearbeitungszeit bei nur 0,8 Monaten.

© dpa
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