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Bisher rund 830.000 Grenzkontrollen während Fußball-EM

Wegen der Fußball-EM gibt es temporäre Kontrollen an allen deutschen Schengen-Binnengrenzen. Dabei hat die Bundespolizei einiges zu tun: Über 600 Haftbefehle seien bereits vollstreckt worden.
Grenzkontrollen
Bundespolizisten führen Grenzkontrollen anlässlich der Fußball-EM durch. © Sebastian Kahnert/dpa/Symbolbild

Vom 7. Juni an bis zum Donnerstag hat es an den deutschen Grenzen im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft rund 830.000 Kontrollen der Polizei gegeben. Dabei seien 603 offene Haftbefehle vollstreckt worden, sagte der Chef des Bundespolizeipräsidiums, Dieter Romann, am Freitag in Bad Bramstedt. Dies sei mehr als ein vollstreckter Haftbefehl pro Stunde - unter den Straftaten befanden sich etwa Tötungsdelikte oder auch unterlassene Unterhaltungszahlungen.

Ferner seien bei den Grenzkontrollen auch 85 Menschen wegen politisch motivierter Kriminalität aufgegriffen worden - darunter zähle vor allem internationaler Terrorismus und auch Links- sowie Rechtsextremismus. Zudem wurden laut Romann 86 gewaltbereite Hooligans zurückgewiesen.

Ebenfalls seien 150 Schleuser vorübergehend festgenommen und 146 Menschen abgewiesen worden, die zu einem früheren Zeitraum bereits abgeschoben wurden. Bis Donnerstag seien von 4659 festgestellten unerlaubten Einreisen 3261 Personen zurückgewiesen worden - und dies alles in 21 Tagen, so Romann.

«Jeden Tag sind 22.000 Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei im Einsatz nur in Zusammenhang mit Fußball», erklärte der Präsident des Bundespolizeipräsidiums. Unter anderem seien diesen für Kontrollen an allen Land- und Seegrenzen Deutschlands zuständig.

Wegen des Fußballturniers gelten zunächst bis zum 19. Juli temporäre Kontrollen an allen deutschen Schengen-Binnengrenzen - also bis wenige Tage nach dem Endspiel am 14. Juli. Zudem hatte das Bundesinnenministerium Ende Mai angekündigt, die seit Jahresbeginn geltenden stationären Kontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz um ein halbes Jahr zu verlängern. Begründet wurde dies mit dem Ziel, Schleusungskriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen.

© dpa
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