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Streit um Rabbinerschule: Einstweilige Verfügung

Die Potsdamer Rabbinerschule Abraham Geiger Kolleg kommt auch zwei Jahre nach Vorwürfen gegen die Leitung nicht zur Ruhe. Der Streit um einen Neustart wird teils vor Gericht ausgetragen.
Rabbinerschule Abraham Geiger Kolleg
Die Sonne scheint auf das Gebäude der Rabbinerschule Abraham Geiger Kolleg. © Christophe Gateau/dpa

Der Streit um einen Neuanfang für die liberale Rabbinerschule Abraham Geiger Kolleg in Potsdam reißt nicht ab. Nun hat erneut ein Gericht in einer Auseinandersetzung um die Einrichtung entschieden. Das Landgericht München untersagte per einstweiliger Verfügung eine Behauptung der amtierenden Vorsitzenden der Allgemeinen Rabbinerkonferenz (ARK), Rabbinerin Elisa Klapheck. Sie darf bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro nicht mehr öffentlich behaupten, dass nur eine geplante Stiftung des Zentralrats der Juden in Deutschland langfristig ein Ordinationsrecht für liberale Rabbiner und Rabbinerinnen garantiert und die ARK diese Behauptung unterstütze. Das Landgericht bestätigte am Montag die entsprechende Mitteilung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin dazu.

Hintergrund ist ein Streit zwischen der jüdischen Gemeinde und dem Zentralrat der Juden in Deutschland. Die Jüdische Gemeinde hatte nach Turbulenzen am Abraham Geiger Kolleg in Potsdam Anfang 2023 die Trägerschaft der liberalen Rabbinerschule übernommen. Der Zentralrat der Juden lehnt dies aber ab und will einen Neustart mit einer Stiftung als Träger des Potsdamer Kollegs. Die Allgemeine Rabbinerkonferenz - ein Gremium des Zentralrats - hatte dies befürwortet. Auch die brandenburgische Landesregierung, das Bundesinnenministerium und die Kultusministerkonferenz - die Geldgeber der Institution - unterstützen eine Stiftung als Trägerin des Kollegs. Der Antrag auf Gründung der Stiftung sei gestellt, hieß es im Februar. Die Union progressiver Juden, die das Geiger Kolleg 1999 gegründet hatte, reagierte wiederum mit scharfer Kritik.

Die Jüdische Gemeinde zu Berlin teilte am Montag mit, besondere Brisanz habe die einstweilige Verfügung, weil staatliche Zuwendungsgeber des Abraham Geiger Kollegs mit Bezug auf die falschen Behauptungen ihre finanzielle Unterstützung des Rabbinerseminars infrage gestellt hätten. «Wir hoffen, dass der Zentralrat den Gerichtsbeschluss zum Anlass nimmt, seine Position zu überdenken», sagte Vorsitzender Gideon Joffe. «Die Gemeinde bietet seit ihrer Wiedergründung nach der Shoah allen religiösen Strömungen eine Heimat. Sie steht als Trägerin des Kollegs auch in der historischen Verpflichtung für das Liberale Judentum, das in Berlin seine Wurzeln hat.» Er rufe daher den Zentralrat und die staatlichen Zuwendungsgeber auf, mit der Jüdischen Gemeinde konstruktive Gespräche zu führen, die auch eine Beteiligung des Zentralrats an der Potsdamer Rabbinerschule möglich machten.

Vor rund zwei Jahren erschütterten Vorwürfe gegen die Leitung das Abraham Geiger Kollegs. Im Mai 2022 war erstmals über Vorwürfe von Machtmissbrauch und sexualisierter Belästigung an der Rabbinerschule berichtet worden. Es folgten ausführliche Untersuchungen. Der Zentralrat der Juden sieht persönliches Fehlverhalten beim Gründer und früheren Rektor Walter Homolka. Dieser bestritt die Vorwürfe, zog sich aber von seinen Ämtern zurück. Homolka übertrug seine GmbH-Anteile am Abraham Geiger Kolleg und am konservativen Zacharias-Frankel-College an die Jüdische Gemeinde zu Berlin. Das traf schon damals auf Kritik des Zentralrats.

© dpa
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