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Prozess um beschlagnahmte Immobilie: Einziehung angeordnet

Eine Strohfrau soll in Berlin Immobilien erworben haben, die mit Geld aus Straftaten finanziert wurden. In einem jahrelangen Streit um ein Grundstück und weiteren Vermögenswerten fiel nun ein Urteil
Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

In einem juristischen Streit um beschlagnahmte Immobilien, die einem arabischstämmigen Clan zugerechnet werden, hat das Landgericht Berlin I die Einziehung einer Immobilie und weiterer Vermögenswerte angeordnet. Die Richter seien nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu dem Schluss gekommen, dass die Immobilien mit rechtswidrig erlangtem Vermögen finanziert worden seien, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zumindest ein Teil der für den Kauf aufgewendeten Mittel stamme aus Straftaten. Dies sei in diesem Fall ausreichend, um die Vermögenswerte einzuziehen.

Betroffene in dem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren ist eine in Berlin lebende Zahnarzthelferin, die aus Sicht der Ermittler als Strohfrau einer Berliner Großfamilie für den Erwerb einer Immobilie und von zwei Räumen vorgeschoben worden sein soll. Es geht in dem Verfahren um ein Grundstück - laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft ein «bebauter Hofraum» - sowie um Geld aus dem Verkauf einer weiteren Immobilie. Das Grundstück soll die Zahnarzthelferin für etwa 335 000 Euro erworben haben.

Die Frau soll nach Gerichtsangaben in dem Prozess, der im Oktober 2022 begonnen hatte, erklärt haben, die Immobilien als Strohfrau für einen Bekannten der Familie erworben zu haben. Dieser habe sie mit Mitteln aus einer Erbschaft im Libanon finanziert. Dem folgte das Gericht nach 43 Verhandlungstagen nicht.

Die Entscheidung fiel nach einem jahrelangen Rechtsstreit. 2020 stellte die Berliner Staatsanwaltschaft ein seit Jahren geführtes Verfahren wegen Verdachts auf Geldwäsche aus Mangel an Beweisen ein, beantragte aber die Einziehung der Immobilie und weiterer Vermögenswerte in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren. Dies sei möglich, wenn die Vermögenswerte aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat herrührten, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einer spektakulären Aktion waren im Juli 2018 insgesamt 77 Immobilien, die einer Berliner Großfamilie zugerechnet werden, im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro vorläufig sichergestellt worden. Ermittler gehen davon aus, dass diese Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben seien.

© dpa
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