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Beschlagnahmte Clan-Immobilien: Verfahren um Einziehung

77 Immobilien wurden im Juli 2018 vorläufig sichergestellt. Ermittler gehen davon aus, dass die Objekte mit Geldern aus Straftaten erworben worden seien. Seitdem wird vor Gerichten gestritten.
Justiz
Zahlreiche Aktenmappen liegen gestapelt in einem Regal in einem Büro im Kriminalgericht Moabit. © Monika Skolimowska/dpa

Im juristischen Streit um beschlagnahmte Immobilien, die von Ermittlern einem arabischstämmigen Clan zugerechnet werden, hat vor dem Berliner Landgericht eine Verhandlung um fünf Objekte begonnen. Betroffene in dem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren sind zwei 40 und 72 Jahre alte Männer. Zwei Antragsschriften der Staatsanwaltschaft liegen vor, in denen es um Wohnungen und Grundstücke im Berliner Stadtgebiet geht. Die Anwälte erklärten am Montag, ihre Mandanten würden sich nicht äußern.

Einer der Anwälte des 40-Jährigen sagte in einer Erklärung, die Einziehungsanträge seien rechtswidrig. Es seien keine illegalen Vermögenswerte in die Immobilien geflossen. Geld aus der «Eltern- und Großelterngeneration» im Libanon sei zum Einsatz gekommen. Es gebe keine kriminellen Hintergründe. Mit Straftaten von Verwandten habe sein Mandant nichts zu tun. Das Verfahren sei «politisch motiviert».

In einer spektakulären Aktion waren im Juli 2018 insgesamt 77 Immobilien, die der Berliner Großfamilie zugerechnet werden, im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro vorläufig sichergestellt worden. Ermittler gehen davon aus, dass diese Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben worden seien.

Zur aktuellen Verhandlung waren die beiden Betroffenen nicht persönlich erschienen. Sie sollen zwischen Dezember 2013 und Mai 2019 Immobilien erworben haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche geführt, die allerdings im April 2021 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden. Anschließend beantragte die Staatsanwaltschaft Berlin die Einziehung der fünf Immobilien sowie weiterer damit im Zusammenhang stehender Vermögenswerte wie Miet- und Pachtforderungen.

Der Anwalt wies zudem auf eine Entscheidung in einem Parallelverfahren im Dezember 2023 hin. Damals hatte das Landgericht im Verfahren gegen einen Neffen des 40-Jährigen die Einziehung mehrerer Immobilien abgelehnt, weil nicht nachweisbar sei, dass die Immobilien mit Geldern aus Straftaten finanziert worden seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verhandlung im aktuellen Verfahren wird am 22. April fortgesetzt.

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

© dpa
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